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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Vollstreckung in unbewegliche Sachen

Unbewegliche Sachen sind u.a. Grundstücke (Baugrundstücke, Wald, Verkehrsflächen u.a.) und Objekte (Häuser, Wohnungen etc.).

Die Vollstreckung erfolgt durch Zwangsversteigerung, Zwangssicherungshypothek und/oder Zwangsverwaltung.

Beschreibung

Beschreibung

  • Zwangsversteigerung unbeweglicher Sachen

Versteigerungen von Grundstücken und Objekten nach Beschlagnahme durch Amtsgerichtsbeschluss

 

  • Zwangssicherungshypothek

Sicherung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch Eintragung im Grundbuch.

 

  • Zwangsverwaltung einer unbeweglichen Sache

Beschlagnahme eines Grundstücks / Objektes durch das Amtsgericht, Einsatz eines Zwangsverwalters zur Erhaltung und Verbesserung des Zustandes

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