Beschreibung
Beschreibung
Bitte beachten Sie die Hinweise zur EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)unter dem Reiter Downloads
Informationen zur Wettbürosteuer
Beschreibung
Der Besteuerung unterliegen im Gebiet der Stadt Wuppertal das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und/oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Annahme von Wettscheinen (auch an Terminals oder Wettautomaten) auch das Mitverfolgen der Wettereignisse ermöglichen (Wettbüros).
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist bei Wettbüros im Sinne von § 2 der Satzung der Stadt Wuppertal der Brutto-Wetteinsatz der Wettkunden. Der Brutto-Wetteinsatz ist der vom Wettkunden eingesetzte Betrag ohne jegliche Abzüge.
Höhe der Wettbürosteuer
Der Steuersatz für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und/oder Sportwetten nach § 2 der Wettbürosteuersatzung beträgt je angefangenen Kalendermonat 3 Prozent des Brutto-Wetteinsatzes.
Steuererklärung
Die Steuer wird durch monatlichen Steuerbescheid nach Abgabe der erforderlichen Unterlagen festgesetzt.
Die Steuererklärung ist monatlich bis zum 15. des nachfolgenden Monats beim Steueramt auf amtlichen Vordruck einzureichen.
Die Steuererklärung muss folgende Angaben beinhalten:
- Name und Anschrift des/der Betreibers/Betreiberin,
- Ort und Zeit der Eröffnung des Wettbüros,
- Auflistung aller eingesetzten Wettterminals mit der jeweiligen Gerätenummer,
- Abrechnungen zwischen dem/der Wettbürobetreiber/Wettbürobetreiberin (Steuerschuldner/Steuerschuldnerin) und dem/der Wettanbieter/Wettanbieterin und/oder Nachweise der Wettveranstalter/Wettveranstalterin über die entgegengenommenen Brutto-Wetteinsätze (z.B. durch Umsatzlisten)
Für die Besteuerungszeiträume der Jahre 2016 und 2017 sind bis zum 15.02.2018 die Brutto-Wetteinsätze ab 01.01.2016 bis 31.12.2017 lückenlos nachzureichen.