Beschreibung
Beschreibung
Elternbeiträge können im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Kinderbetreuungskosten einkommensmindernd geltend gemacht werden. Die Ausstellung von Bescheinigungen über die gezahlten Elternbeiträge sind für die Anerkennung in der Einkommensteuererklärung nicht notwendig. Falls Nachweise erforderlich sind, reichen Sie die entsprechenden Bescheide und Kontoauszüge als Zahlungsbeleg aus. Sollten Ihnen diese Nachweise nicht mehr vorliegen, erstellt die Finanzbuchhaltung kostenpflichtig eine entsprechende Bescheinigung.