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Insolvenz

Schuldner ist zahlungsunfähig bzw. überschuldet, d.h. er kann seine Zahlungsverpflichtung gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen.
Insolvenzverfahren werden mit Beschluss des zuständigen Amtsgerichtes (Insolvenzgericht) eröffnet.

Beschreibung

Beschreibung

  • Firmeninsolvenz

Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eines Unternehmens. Durch das Verfahren wird das Unternehmen entweder erhalten oder geordnet abgewickelt.

 

  • Verbraucherinsolvenz

Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einer natürlichen Person. Ähnlich wie der Firmeninsolvenz, aber die Zielsetzung ist, den Schuldner nach Abschluss des Verfahrens schuldenfrei zu stellen.

 

Informationsquellen für Insolvenzverfahren

www.insolnet.de und www.insolvenzbekanntmachungen.de - hier können Sachstände in Insolvenzverfahren eingesehen werden.

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