Beschreibung
Beschreibung
Die Antragstellung wird durchgeführt für die Unternehmen für das Förderprogramm „Potenzialberatung“
Die Potenzialberatung kann beantragt werden, wenn das Unternehmen
- länger als 5 Jahre besteht
- nicht ausschließlich geringfügig Beschäftigte und / oder Auszubildende beschäftigt
- mindestens 1 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt
- seinen Standort in NRW hat
- in den letzten 3 Jahren keine Potenzialberatung in Anspruch genommen hat
- mindestens eins der nachfolgend beschriebenen Themenfelder inhaltlich abdeckt:
- Arbeitsorganisation
- Arbeitszeit
- Arbeit und Gesundheit
- Personalentwicklung
- Qualifizierungsbedarf
- Alterstruktur
- Fachkräftebedarf
Für die Beantragung müssen vorliegen
- aussagefähiges Angebot des Beraters
- Handelsregisterauseintragung, Gewerbeanmeldung, Vereinsauszug oder Kammerbescheinigung