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WuppertalWirtschaft & Stadtentwicklung

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Das durch den Rat der Stadt Wuppertal am 24.06.2020 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept (1. Fortschreibung) hat den Status eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts im Sinne des §1 Abs. 6 Nr.11 BauGB.

Das Einzelhandels-und Zentrenkonzept konkretisiert u. a. die Ziele der Raumordnung und Landesplanung auf der kommunalen Ebene, indem es die Zentralen Versorgungsbereiche (ZVB) festlegt und räumliche Ergänzungsbereiche für eine zukünftige Entwicklung abgrenzt.

Leitlinien, Ziele und Aufbau des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (GMA-Darstellung 2019)

Darüber hinaus werden anhand der konkreten örtlichen Verhältnisse in Wuppertal die zentrenrelevanten und nicht-zentrenrelevanten Sortimente festgelegt. Die nachfolgende Tabelle stellt die Sortimentsliste der Stadt Wuppertal dar und zeigt so alle zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente. Außerdem wird die Zentren- und Standortstruktur bestimmt.

Die Datenbasis vermittelt zudem einen aktuellen und umfassenden Überblick über die Einzelhandelsstruktur in Wuppertal und bietet somit einen ersten Anhaltspunkt zur Bewertung des Einzelhandelsstandortes. Damit verfügen Interessierte über systematisch aufbereitete Informationen als Grundlage für einzelhandelsbezogene Investitionsentscheidungen.

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