Der nordrhein-westfälische Landtag hat in seiner Sitzung am 04.06.2008 das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) beschlossen, welches am 17.06.2014 novelliert wurde.
Damit wurden die rechtlichen Grundlagen für private Initiativen in den Geschäftslagen der Innenstädte, Stadtteilzentren, Wohnquartieren, Gewerbezentren sowie in sonstigen für die städtebauliche Entwicklung wichtigen Gebieten geschaffen.
Im Rahmen des ISG-Gesetzes haben die Städte, die Industrie- und Handelskammern sowie die Einzelhandelsverbände die Aufgabe, mögliche Initiativen von Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümern beratend zu unterstützen.
Die Gemeinde führt das im ISGG geregelte Satzungsverfahren durch, in dem u. a. der räumliche Geltungsbereich festgelegt und das Abgabeverfahren geregelt wird.