Sowohl bei der Ansiedlung neuer als auch bei der Erweiterung bestehender Unternehmen ist eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzauflagen.
Von der Auswahl der Fläche über die Begleitung der Fachingenieure auf dem Weg zu einer bezugsfertigen Immobilie werden Unternehmen durch uns intensiv unterstützt.
Großflächige gewerbliche Entwicklungsgebiete stellen wir Ihnen gerne auch persönlich vor.
Aktuelles städtisches Flächenangebot
Die Stadt Wuppertal vermarktet ihre gewerblichen Grundstücke mit dem Zweck der Schaffung und/oder des Erhalts von regionalen Arbeitsplätzen.
Bei allen Flächen mit einer GE- oder GI-Ausweisung wird eine Mindestarbeitsplatzdichte von 6 Mitarbeitern pro 1.000 qm Grundstück vorausgesetzt.