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Reisegewerbe - Reisegewerbekarte (Erlaubnis)Symbol für eine Dienstleistung

Kurzbeschreibung

Ein Gewerbetreibender der außerhalb einer Niederlassung Waren und Lieferungen verkauft, vertreibt o. ankauft muss das Reisegewerbe genehmigen lassen.

Beschreibung

Antragsverfahren:

Die Genehmigung muss am Hauptwohnsitz beim Ordnungsamt ( Gewerbeteam ) persönlich beantragt werden. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung wird entschieden.

 

 

 

Juristische Person: 

  • Die Unterlagen ( mit Ausnahme des Führungszeugnisses ) sind für diese sowie von sämtlichen Geschäftsführern erforderlich. Auch ist ein Gründungsvertrag einzureichen oder bei einer bereits bestehenden juristischen Person der Handelsregisterauszug.
  • Der Antrag sowie der Gewerbezentralregisterauszug wird am Ort des im Handelsregister eingetragenen Sitzes beantragt.

 

 

Alle geforderten Unterlagen können auf Wunsch durch das Gewerbeteam im Ordnungsamt beantragt werden.