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Reisegewerbe - Reisegewerbekarte (Erlaubnis)Symbol für eine Dienstleistung
Kurzbeschreibung
Ein Gewerbetreibender der außerhalb einer Niederlassung Waren und Lieferungen verkauft, vertreibt o. ankauft muss das Reisegewerbe genehmigen lassen.Beschreibung
Antragsverfahren:
Die Genehmigung muss am Hauptwohnsitz beim Ordnungsamt ( Gewerbeteam ) persönlich beantragt werden. Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und Abschluss der Zuverlässigkeitsprüfung wird entschieden.
Juristische Person:
- Die Unterlagen ( mit Ausnahme des Führungszeugnisses ) sind für diese sowie von sämtlichen Geschäftsführern erforderlich. Auch ist ein Gründungsvertrag einzureichen oder bei einer bereits bestehenden juristischen Person der Handelsregisterauszug.
- Der Antrag sowie der Gewerbezentralregisterauszug wird am Ort des im Handelsregister eingetragenen Sitzes beantragt.
Alle geforderten Unterlagen können auf Wunsch durch das Gewerbeteam im Ordnungsamt beantragt werden.










