Liebe Fachkräfte,
Säuglinge und Kleinstkinder benötigen zu einem gesunden Aufwachsen und zu einer guten Entwicklung eine sichere Bindung zu ihren Bezugspersonen. In der der Regel sind es die Eltern, die ihren Kindern Schutz, Liebe, Geborgenheit, Ernährung, Pflege, Förderung und Unterstützung zukommen lassen.
Im Alltag von Familien können schnell Situationen eintreten, die Eltern überfordern und daran hindern, dass sie verantwortlich allen ihren elterlichen Aufgaben nachkommen.
Reichen die Hilfen und Unterstützungen der Frühen Hilfen nicht aus, um gefährdende Situationen abzuwenden, so kann auch ein erzieherischer Unterstützungsbedarf gegeben sein, der beim Bezirkssozialdienst (BSD) beantragt werden kann.
Ein aufeinander abgestimmtes Handeln trägt zur Sicherung des präventiven Kinderschutzes bei und sollte ein gemeinsames Ziel aller Beteiligten sein.
Bei Verdacht einer drohenden Kindeswohlgefährdung sollte jeder Netzwerkpartner Sicherheit im Umgang mit dieser Problemlage haben, um selbst Sicherheit weitergeben zu können. Hier gibt es zum einen die Möglichkeit der anonymisierten §8a SGB VIII Beratung durch eine „insoweit erfahrende §8a-Fachkraft“ bei einem freien Träger der Jugendhilfe außerhalb des Jugendamtes oder auch bei den Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes. Die direkten Ansprechpartner der Bezirkssozialdienste finden Sie im unteren Bereich.
Links:
- Erreichbarkeiten zum Kinderschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erreichbarkeit Bezirkssozialdienste (Öffnet in einem neuen Tab)
- Medizinische Kinderschutzhotline (Öffnet in einem neuen Tab)
- Beratung durch erfahrene Fachkräfte zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung gem. § 4 Abs. 2 KKGPDF-Datei42,07 kB
- Häusliche Gewalt - Ansprechpartner*innenPDF-Datei130,76 kB
- Mutig fragen / besonnen handeln - Information zur Thematik sexueller MissbrauchPDF-Datei3,47 MB