Aktueller Hinweis!
Dieses FAQ erläutert den aktuellen Stand der gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Wärmeplanung (WPG). Die Bundesregierung plant Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG). Dadurch können sich auch Vorgaben und Rahmenbedingungen ändern. Sobald neue gesetzliche Regelungen beschlossen und in Kraft sind, passen wir die Inhalte hier entsprechend an.
Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für mich und meine Immobilie?
Die Stadt Wuppertal erstellt im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung eine detaillierte Karte des Stadtgebietes, die Ihnen zeigt, welche Optionen sich für eine zukunftssichere und klimafreundliche Wärmeversorgung in Ihrem Stadtteil anbieten. Diese Karte ist ein Planungswerkzeug, das einen Überblick über Potenziale und Optionen bietet. Sie kann allerdings keine individuelle Beratung für Ihr Objekt ersetzen.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Orientierung und Planungsfreiheit: Die Wärmeplanung hilft Ihnen, frühzeitig einen Überblick über mögliche Optionen zu gewinnen, ohne dass Sie sofort handeln müssen. Sie erhalten fundierte Informationen, um Entscheidungen zu treffen, die zu Ihrer Immobilie und Ihren Bedürfnissen passen. Weiterführende Beratungsangebote bieten Ihnen zusätzliche Sicherheit für Ihre Entscheidung.
- Langfristige Perspektiven: Sie erhalten einen Überblick über verschiedene Wärmeversorgungslösungen, wie Fernwärme oder dezentrale Systeme, und können bewerten, welche Option für Ihre Immobilie am besten passt. Förderprogramme bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung und helfen dabei, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden.
- Sicherheit und Flexibilität: Bis 2045 soll auf Grundlage der Kommunalen Wärmeplanung ein stabiles, lokal verankertes und klimaneutrales Wärmesystem entstehen. Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Baustein, um eine zukunftssichere und effiziente Wärmeversorgung zu gestalten und schafft damit eine gute Orientierungshilfe und möglichst langfristige Planungs- und Investitionssicherheit für Immobilienbesitzer:innen und die gesamte Region. Dabei werden lokale Gegebenheiten und gesellschaftliche Anforderungen berücksichtigt, sodass Sie Maßnahmen und Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, die für Ihre Immobilie optimal sind.
Nutzen Sie Förderprogramme und Beratungsangebote
Förderprogramme unterstützen Sie dabei, Investitionen in eine moderne und klimafreundliche Wärmeversorgung finanziell attraktiv zu gestalten. Informieren Sie sich, welche Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote für Ihre individuellen Maßnahmen (Öffnet in einem neuen Tab) verfügbar sind und lassen Sie sich zu Ihrem individuellen Bedarf beraten.
Ihre Vorteile
Durch den Wechsel auf ein zukunftsfähiges Wärmesystem können Sie den Wert Ihrer Immobilie steigern und langfristig Energiekosten reduzieren.
Ich möchte meine Heizung erneuern. Wo bekomme ich Infos?
Hier auf dieser Seite finden Sie alles Wichtige zur Kommunalen Wärmeplanung, geplanten Wärmenetzen und Gebieten, die sich für Lösungen wie Wärmepumpen eignen.
Infos zu Ihrem Heizungstausch und möglichen Förderungen gibt es auf unserer Seite mit Beratungsangeboten (Öffnet in einem neuen Tab). Dort erhalten Sie praktische Unterstützung für Ihre Planung.
Muss ich meine fossilen Heizungen jetzt austauschen?
Nein, ein sofortiger Austausch ist nur in wenigen Sonderfällen erforderlich. In den meisten Fällen können bestehende Heizungen weiter genutzt und bei Defekten repariert werden.
In seltenen Ausnahmen – etwa, wenn ein Heizkessel älter als 30 Jahre ist und keine der zahlreichen Ausnahmeregelungen greift oder wenn beim Kauf einer Immobilie eine veraltete Heizung übernommen wird – kann ein Austausch notwendig sein.
Ab 2045 müssen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Detaillierte Informationen zu möglichen Ausnahmen und Übergangsfristen finden Sie auf der Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Öffnet in einem neuen Tab) sowie in unseren Beratungs- und Informationsangeboten (Öffnet in einem neuen Tab). Weitere Hinweise dazu gibt es unter „Wie hängt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der Kommunalen Wärmeplanung zusammen?“.
Mit der Kommunalen Wärmeplanung erhalten Sie wertvolle Orientierung, während Sie weiterhin flexibel und frei entscheiden können, welche Wärmeversorgung am besten zu Ihnen passt.
Meine Heizung ist defekt, was nun?
Wenn Ihre Heizung plötzlich ausfällt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nach Zustand der Anlage und Ihren langfristigen Plänen:
- Reparatur prüfen: Bestehende fossile Heizungen dürfen weiterhin genutzt und bei Defekten repariert werden. Falls eine Reparatur möglich ist, bleibt dies oft die einfachste und kostengünstigste Lösung.
- Übergangslösungen nutzen: Falls eine Reparatur nicht infrage kommt, gibt es Übergangsregelungen, die Ihnen Zeit für eine fundierte Entscheidung lassen. In bestimmten Fällen sind auch zeitlich begrenzte Ersatzlösungen erlaubt.
- Neue Heizung planen: Falls ein kompletter Austausch notwendig ist, lohnt es sich, verschiedene Optionen zu prüfen – ob Wärmepumpe, Quartierslösungen oder ein zukünftiger Anschluss an ein Wärmenetz. Förderprogramme können Sie dabei finanziell unterstützen.
Gibt es einen genauen Plan für die Wärmeversorgung meiner Immobilie?
Nein, die Kommunale Wärmeplanung zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie die Wärmeversorgung in Ihrer Region in Zukunft aussehen könnte. Sie erhalten eine Karte, die Bereiche mit unterschiedlichen Optionen wie Fernwärme oder dezentralen Lösungen sichtbar macht. Allerdings ist das kein fertiger Plan speziell für Ihre Immobilie, sondern eine Orientierungshilfe, um Ihre eigenen Entscheidungen zu unterstützen.
Was heißt das für Sie konkret?
- Prüfen und aktiv werden: Wenn die Karte zeigt, dass ein Wärmenetz in Ihrer Region sinnvoll wäre, bedeutet das nicht automatisch, dass es dort bereits verfügbar ist, denn von der Planung bis zur Umsetzung eines Wärmenetzes vergeht in der Regel eine mehrjährige Entwicklungsphase. Sie können diese Option jedoch in Ihre eigene Planung einbeziehen und prüfen, ob ein passendes Angebot für Ihre Immobilie entsteht.
- Alternativen abwägen: Liegt Ihr Gebäude in einem Gebiet, das für Wärmenetze weniger geeignet ist, können Sie dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen in Betracht ziehen. Diese sind oft wirtschaftlich und nachhaltig – und es gibt Beratungsangebote, die Sie bei der konkreten Entscheidungsfindung unterstützen.
Was bringt die Zukunft?
Die Kommunale Wärmeplanung entwickelt mögliche Szenarien und Maßnahmen, die als Orientierung für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung dienen, jedoch nicht rechtlich verbindlich sind. Sie zeigt Gebiete, die sich auf Basis der Wärmeplanung künftig für Wärmenetze eignen könnten. Sollte ein Gebiet als potenzielles Wärmenetzgebiet ausgewiesen werden, kann es dennoch einige Jahre dauern, bis ein Netz tatsächlich umgesetzt wird. Über alle Entwicklungen und mögliche neue Regelungen werden die Wuppertaler Bürger*innen frühzeitig informiert.
Kann ich meine Immobilie an die Fernwärme anschliessen?
In Wuppertal gibt es bereits ein Fernwärmenetz, das viele Gebäude versorgt. Ob Ihr Haus dazugehört, können Sie direkt bei den Wuppertaler Stadtwerken (WSW) (Öffnet in einem neuen Tab) herausfinden. Dort erfahren Sie auch, wie ein Anschluss funktioniert, welche Voraussetzungen Ihr Gebäude erfüllen muss und welche Kosten dabei entstehen. Falls Ihre Immobilie aktuell nicht im Netzgebiet liegt, wird die Wärmeplanung zukünftig neue Eignungsgebiete festlegen, die einen Anschluss perspektivisch ermöglichen könnten.
Eine transparente Übersicht zu aktuellen Fernwärmepreisen finden Sie beispielsweise auf waermepreise.info (Öffnet in einem neuen Tab)
Darf ich trotz vorliegen einer Kommunalen Wärmeplanung noch eine fossil betriebene Heizung einbauen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Nach aktueller Rechtslage gilt: Zwischen dem 1. Januar 2024 und dem Inkrafttreten der 65%-Regel des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Juli 2026 in Wuppertal ist der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiterhin erlaubt. (Vgl. Frage: „WIE HÄNGT DAS GEBÄUDEENERGIEGESETZ (GEG) MIT DER KOMMUNALEN WÄRMEPLANUNG ZUSAMMEN?“. Allerdings gelten bestimmte Vorgaben für den Betrieb solcher Heizungen:
Was bedeutet das für Sie?
- Steigende Nutzung erneuerbarer Energien: Betreiber von fossilen Heizungen, die in diesem Zeitraum eingebaut werden, müssen sicherstellen, dass ein Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Ab 2029 müssen mindestens 15 %, ab 2035 mindestens 30 % und ab 2040 mindestens 60 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen wie Biomasse, grünem oder blauem Wasserstoff oder ähnlichen Energieträgern stammen.
- Warten auf Netzanschluss: Wenn Sie auf den Anschluss an ein geplantes Wärmenetz warten, entfällt diese Verpflichtung während der Wartezeit. Hierbei ist es aber wichtig, dass nicht nur ein Wärmenetzgebiet in der Kommunalen Wärmeplanung identifiziert und durch die Verwaltung ausgewiesen wurde, sondern auch ein Vertrag mit einem Wärmenetzbetreiber besteht. Sobald das Netz verfügbar ist, muss Ihr Gebäude daran angeschlossen werden.
Was passiert, wenn das Netz nicht kommt?
Wird das geplante Netz nicht realisiert, haben Sie als Gebäudeeigentümer*in drei Jahre Zeit, eine alternative Lösung umzusetzen. Eine Möglichkeit ist beispielsweise die Nachrüstung einer Wärmepumpe, die Ihre fossile Heizung zu einer Hybridlösung ergänzt.
Weitere Informationen zu den Vorgaben und Ihren Optionen finden Sie im Abschnitt „Wie hängt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der Kommunalen Wärmeplanung zusammen?“ oder auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Öffnet in einem neuen Tab).
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für den Heizungstausch?
Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die Ihnen dabei helfen, den Heizungstausch wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Abhängig von der gewählten Technologie – wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder der Nutzung von Fernwärme – können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Die Programme decken oft einen Teil der Investitionskosten ab und machen den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung einfacher.
Eine Übersicht über die aktuellen Fördermöglichkeiten sowie konkrete Beratung erhalten Sie auf unserer Seite mit Informations- und Beratungsangeboten (Öffnet in einem neuen Tab). So finden Sie schnell die passende Unterstützung für Ihre individuelle Situation.
Wie hängt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der Kommunalen Wärmeplanung zusammen?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt bereits und ist unabhängig von der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung verbindlich. Ab dem 1. Januar 2024 müssen beispielsweise Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden (§ 71 GEG 2024). Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten längere Übergangsfristen. In Wuppertal greift diese 65 %-Regelung für den Einbau neuer Heizungen in allen Gebäuden ab dem 1. Juli 2026.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Keine Austauschpflicht: Weder das GEG noch die Kommunale Wärmeplanung verpflichten aktuell zum Austausch von fossilen Heizungen. Ein sofortiger Austausch ist nur in wenigen Sonderfällen erforderlich (Vgl. die Frage „MUSS ICH MEINE FOSSILEN HEIZUNGEN JETZT AUSTAUSCHEN?“. Der Gesetzgeber plant jedoch, den Betrieb fossiler Heizungen ab dem Jahr 2045 zu verbieten.
- Weiterhin nutzbare Heizungen: Bestehende Heizungsanlagen dürfen weiter genutzt und bei Defekten repariert werden. Falls Ihre Gas- oder Ölheizung ausgetauscht werden muss, weil sie nicht mehr reparierbar ist, gibt es Übergangslösungen und mehrjährige Fristen.
- Härtefallregelungen: In besonderen Fällen, wie wirtschaftlichen Härtefällen oder technischen Ausnahmen, können Eigentümer*innen von der Nutzung erneuerbarer Heiztechnologien befreit werden.
Weitere Informationen und Ausnahmen
Detaillierte Informationen, beispielsweise zu Gasetagenheizungen, defekten Anlagen oder wirtschaftlichen Härtefällen, finden Sie auf der Übersichtsseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (Öffnet in einem neuen Tab). Dort werden auch Fragen rund um das GEG verständlich erklärt.
Wie sieht die weitere Zukunft der Energieversorgung in Wuppertal aus?
Die Stadt Wuppertal kann zukünftig auf Basis der Kommunalen Wärmeplanung Gebiete bspw. für ein Wärmenetz oder auch als Wasserstoffausbaugebiet ausweisen und damit weitere rechtliche Vorgaben für eine Wärmeversorgung der Immobilien in diesem Gebiet erlassen. Sofern ein solcher Beschluss der Verwaltung gefasst wird, wird die Stadt Wuppertal die Stadtgesellschaft informieren.
Wie läuft die Kommunale Wärmeplanung ab?
Erklärvideo zur Kommunalen Wärmeplanung
Die Kommunale Wärmeplanung im Erklärvideo (Öffnet in einem neuen Tab)
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