Die Zuständigkeit des WAW für die Wasserversorgungsanlagen, welche Teil der öffentlichen Einrichtungen sind, endet üblicherweise an der Messeinrichtung.
Die Wasserverbrauchsanlagen stehen ab der Hauptabsperrvorrichtung einschließlich der auf dem Grundstück vorhandenen Wasserverbrauchseinrichtungen (außer der Messeinrichtung) in der Verantwortung des/der Anschlussnehmers/Anschlussnehmerin.
Um unnötige Wasserverluste und hohe Gebühren zu vermeiden, sollten diese in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.
Ein regelmäßiger Blick zur Kontrolle auf die Messeinrichtung (Zähler) lohnt sich, denn nur so können größere Wasserverluste schnell bemerkt werden.