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Gleichstellung und Antidiskriminierung Antidiskriminierungsstrategien

Der erste Aktionsplan als Grundlage für eine Gleichstellungsstrategie

Der erste Aktionsplan zur Europäischen Gleichstellungscharta wurde 2011 den Ausschüssen und dem Rat der Stadt Wuppertal zur Beschlussfassung vorgelegt. Dadurch konnte erstmalig ein abgestimmtes gleichstellungspolitisches Handlungsprogramm vorgelegt werden, das zugleich eine Möglichkeit bot, sich auf Leitgedanken und Schwerpunkte für dieses Themenfeld zu verständigen. 

Leitgedanken waren: 

  • dass Frauen und Männer in Wuppertal – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Religion, ihres Alters und ihrer finanziellen Möglichkeiten – gleichberechtigt leben
  • dass Frauen und Männer in Wuppertal gleichermaßen eine lebenswerte Stadt gestalten, in der ihre Bedürfnisse Berücksichtigung finden
  • dass Frauen und Männer in Wuppertal gleichen Zugang zu städtischen Dienstleistungen und Ressourcen haben und sie gleichermaßen nutzen
  • dass die Stadtverwaltung als wichtiger öffentlicher Arbeitgeber eine Vorbildfunktion mit einer an Gleichstellung von Frauen und Männern orientierten Personalpolitik übernimmt

Der erste Aktionsplan definierte mit der Schwerpunktsetzung die wichtigsten strategischen Handlungsfelder für die Bekämpfung von Gleichstellungsdefiziten auf kommunaler Ebene. Im Kontext von sieben Schwerpunkten wurden 70 Maßnahmen, davon 52 als laufende Maßnahmen definiert. Den Schwerpunkten wurden in der Anlage die Artikel der Europäischen Charta zugeordnet. Zu den Zielen und Maßnahmen wurden Verantwortlichkeiten und Kosten zugeordnet, die dem Aktionsplan zu entnehmen sind. 

Die Maßnahmen hatten eine Laufzeit von zwei Jahren über den Zeitraum 2011 – 2013. Viele Maßnahmen konnten im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel umgesetzt werden. Einige Maßnahmen wurden durch Drittmittel, wie Sponsor*innen, Akquise von Zuschüssen, Einnahmen oder Landes- bzw. Bundesmittel refinanziert. Darüber hinaus konnten Mittel im Rahmend der ESF- oder EFRE-Förderung akquiriert werden. Durch die definierte Federführung bei den Maßnahmen ist die Verantwortlichkeit für die konzeptionelle und finanzielle Umsetzung der Maßnahme – in der Regel in Kooperation mit Anderen – geregelt. 

Für den ersten Aktionsplan konnte die Stadt Wuppertal auf eine lange Tradition gleichstellungspolitischer Maßnahmen zurückblicken. 1985 wurde die Gleichstellungsstelle für Frau und Mann eingerichtet, im Jahr 1991 wurde Frauenförderung als Gemeinschaftsaufgabe beschlossen, 2004 wurde festgelegt, Aufgaben der Verwaltung unter Gender Mainstreaming Gesichtspunkten zu beleuchten. 

Seit Einrichtung der Gleichstellungsstelle begleitet zunächst ein Beirat, dann ein Ausschuss die gleichstellungspolitischen Anstrengungen von Rat und Verwaltung. Das FrauenNetz Wuppertal entwickelt als Bündnis der Fraueninfrastruktur die Frauenpolitik in Wuppertal weiter, zahlreiche Arbeitskreise und Teams setzen Einzelaspekte eines gleichberechtigten Miteinanders um. 

Auch zahlreiche Berichte, Projekte und Maßnahmen, die nicht vorrangig die Gleichstellung der Geschlechter im Blick hatten, berücksichtigten geschlechtsspezifische Gesichtspunkte. Beispielhaft standen hierfür der »Familienbericht«, der »Kinder- und Jugendförderplan«, das »Handlungsprogramm Demografischer Wandel«. Im Bereich der »EU-Förderung« von Städtebau- und Wirtschaftsförderprogrammen war die Betrachtung von Gender Mainstreaming-Aspekten selbstverständlicher Bestandteil der Planung, Konzeption, Umsetzung und Berichterstattung. 

Die genannten Berichte, Erfahrungen und Vorgaben machten deutlich: Wir haben nicht bei Null angefangen, wollten mit dem ersten Aktionsplan aber sowohl Schwerpunkte setzen als auch andere Akteur*innen sichtbar machen.

1. Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern (2011-2013)

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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