Wer ist zuständig?
Die Stadt Wuppertal beschäftigt sich mit dem Umgebungslärm im Stadtgebiet gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie, zu dem neben dem Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm auch der Fluglärm gehört. Gemäß der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW berechneten Lärmkarten befindet sich Wuppertal nicht im Lärmwirkungsbereich der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn, daher wird der Fluglärm im Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie nicht betrachtet.
Die Stadt Wuppertal hat keine Zuständigkeit hinsichtlich des Flugverkehrs und ist auch nicht in die Planungen eingebunden. Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörde der Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn ist das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW als oberste Luftfahrtbehörde. Die Planung der Flugrouten erfolgt durch die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, die Festlegung dieser obliegt dem Bundesamt für Flugsicherung.
Fluglärmbeschwerden für die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf entgegen. Auf der Website der Bezirksregierung werden außerdem weitere mögliche Ansprechpersonen und Stellen genannt.
Warum kommt es zu Überflügen des Wuppertaler Stadtgebiets?
Flughafen Düsseldorf
Flugzeuge starten und landen grundsätzlich immer gegen den Wind. Da in unserer Region der Wind üblicherweise aus westlicher Richtung kommt, starten und landen die Flugzeuge am Flughafen Düsseldorf an 70-80% der Tage eines Jahres in Richtung Westen. An den übrigen Tagen erfolgt der Start und die Landung in Richtung Osten. Dabei kommt es vor, dass vermehrt Überflüge über Wuppertal erfolgen, wodurch gerade in ruhigeren Teilen des Stadtgebiets deutlich wahrnehmbare und störende Lärmpegel auftreten können.
Auf der Website TraVis können die Flugrouten der am Flughafen Düsseldorf startenden und landenden Flugzeuge in Echtzeit verfolgt werden. Weiterhin kann auf historische Daten zugegriffen werden.
Beispiele für Flugrouten bei Ost- und Westwind in TraVis:
Ostwind: Am 30.06.2025 erfolgten aufgrund des Ostwinds Starts und Landungen in Richtung Osten. In TraVis können für den entsprechenden Tag die Flugrouten sowie die Überflüge des Stadtgebiets eingesehen werden.
Westwind: Am 02.07.2025 hingegen herrschte Westwind, dementsprechend erfolgten die Starts und Landungen in Richtung Westen. In TraVis sind demnach kaum Überflüge des Stadtgebiets zu verzeichnen.
Flughafen Köln/Bonn
Der Flughafen Köln/Bonn gehört zu den bedeutendsten Drehkreuzen im Frachtluftverkehr in Deutschland. Durch die 24-stündige Betriebsgenehmigung besteht eine hohe Attraktivität für Unternehmen, wie zum Beispiel für die großen Expressdienstleister UPS, FedEx und DHL. Da aufgrund globaler Lieferketten Frachtflugzeuge vermehrt in den Abend- und Nachtstunden fliegen, entsteht eine Lärmbelastung durch die besonders großen und lauteren Frachtflugzeuge für die im Umkreis lebenden Menschen.
Auch im Wuppertaler Westen in Vohwinkel sind die Frachtflugzeuge, meist in Richtung Amerika, zu sehen und vor allem zu hören. Beim Überflug des Stadtgebiets befinden sich die Flugzeuge im Steigflug ungefähr auf einer Höhe von 3.000 bis 3.500 Meter, was gerade in ruhigeren Bereichen zur Lärmbelästigung führen kann.
Für den Flughafen Köln/Bonn können die Flugrouten der dort verkehrenden Flugzeuge ebenfalls über das Portal TraVis eingesehen werden. Ein Beispiel für Überflüge dieser Frachtflugzeuge kann in TraVis am 02.07.2025 zu den Uhrzeiten 20:50 Uhr, 21:36 Uhr 22:47 Uhr eingesehen werden.
Was kann die Stadt Wuppertal tun?
Die Möglichkeiten der Stadt Wuppertal, um auf die Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn einzuwirken, sind sehr begrenzt.
Für Kommunen besteht die Möglichkeit, in der Fluglärmschutzkommission mitzuarbeiten, welche die Genehmigungsbehörde über Schutzmöglichkeiten vor Fluglärm berät. In der Fluglärmschutzkommission des Flughafens Düsseldorf sind vor allem stark betroffene Kommunen wie zum Beispiel die Stadt Düsseldorf, Stadt Ratingen, Stadt Duisburg, Stadt Essen oder Stadt Meerbusch vertreten. Aufgrund der geringeren Betroffenheit ist die Stadt Wuppertal dort nicht vertreten. Dasselbe gilt für die Fluglärmschutzkommission des Flughafens Köln/Bonn.
Eine weitere Möglichkeit zur Einbringung für Kommunen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Plangenehmigungsverfahren der Flughäfen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den unten stehenden Kontakt der Stadt Wuppertal oder, insbesondere bei Fluglärmbeschwerden, an die Ansprechpersonen der oben verlinkten Liste auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf.
Für Informationen und Fragen zum militärischen Flugbetrieb befinden sich Kontaktmöglichkeiten auf der Website der Bundeswehr.