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Ressort Umweltschutz

Umweltrechtliche Vorgaben bei Abbruchvorhaben und beim Baustellenbetrieb

Information des Ressorts Umweltschutz zur Beseitigung oder Änderung von Gebäuden oder baulichen Anlagen sowie zum Betrieb von Baustellen allgemein.

Bei der Beseitigung oder Änderung einer baulichen Anlage sowie beim Baustellenbetrieb allgemein sind in der Regel wasser-, boden-, naturschutz-, abfall- und immissionsschutzrechtliche Belange betroffen, die zu berücksichtigen sind. Im Einzelfall kann eine gesonderte Genehmigungs-, Erlaubnis- oder Nachweispflicht ausgelöst werden. Die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften obliegen der Bauherrin/dem Bauherrn. Die Hinweise in dem verlinkten Merkblatt dienen als Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie müssen auch nicht in jedem Fall auf Ihr spezielles Vorhaben zutreffen. Wenn Ihnen nicht klar ist, welche Vorschriften Sie anwenden müssen, nehmen Sie Kontakt mit den Ansprechpartnern des Ressorts Umweltschutz der Stadt Wuppertal auf.

Weiterführende Informationen

AnsprechpartnerInnen Gewässer- und Grundwasserschutz

AnsprechpartnerInnen Bodenschutz

AnsprechpartnerInnen Abfallentsorgung: Nachweisverfahren, Abfallwirtschaftssatzung

AnsprechpartnerInnen Abfallentsorgung: Ersatzbaustoffverordnung

AnsprechpartnerInnen Immissionsschutz

AnsprechpartnerInnen Natur- und Artenschutz: Eingriffsregelung im Außenbereich nach § 35 BauGB

AnsprechpartnerInnen Natur- und Artenschutz: Artenschutz

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Lars Behrendt-Green, Stadt Wuppertal

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