Inhalt anspringen

Ressort Umweltschutz

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung nach § 5 UVPG – Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung: Keine UVP-Pflicht

Stadt Wuppertal
Die Oberbürgermeisterin
– Ressort Umweltschutz –

Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung nach § 5 UVPG – Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung: Keine UVP-Pflicht

Das Ressort Umweltschutz der Stadt Wuppertal gibt hiermit gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.März 2021 (BGBl. I S.540) in der z.Zt. gültigen Fassung bekannt, dass für das Vorhaben, den Weiterbetrieb der Grube Voßbeck, Gemarkung Schöller - Flur 6 - Flurstücke 1210, 1205 und der Halde Buntenbeck-Nord, Gemarkung Schöller – Flur 27 – Flurstück 96, des Gesamtvorhabens „Kalksteinbrüche Werk Wuppertal-Dornap, Ladebühner Str. 12, 42327 Wuppertal“ die Vorhabenträgerin Lhoist Germany Rheinkalk GmbH, Am Kalkstein 1, 42489 Wülfrath (Az. 106.2-Rheinkalk-04/25-BG) nach Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 i.V.m. § 7 UVPG keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.

Die Feststellung erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 UVPG auf Antrag der Vorhabenträgerin vom 10.10.2025, eingegangen am 20.10.2025.

Die Änderung betrifft den Weiterbetrieb der beiden Betriebsorte Grube Voßbeck und Halde Buntenbeck-Nord um fünf Jahre, mithin bis zum 31.12.2030 des bereits mit Planfeststellungsbeschluss vom 19.12.1996 und mit Plangenehmigung vom 14.11.2001 zugelassenen Gesamtvorhabens, ohne Erweiterung der Abbaufläche, ohne Leistungssteigerung und ohne Änderung der Betriebsweise. Allein die Änderung erreicht keine Größen- oder Leistungswerte für eine unbedingte UVP-Pflicht nach § 6 UVPG i.V.m. Anlage 1 (Nr. 2.1).

Im Rahmen der überschlägigen Prüfung nach § 7 UVPG wurden die Merkmale des Vorhabens, der Standort sowie Art, Ausmaß und Wahrscheinlichkeit möglicher Umweltauswirkungen einschließlich kumulativer Wirkungen unter Berücksichtigung der Kriterien der Anlage 3 bewertet. Maßgeblich war insbesondere, dass keine Flächenerweiterung oder Kapazitätserhöhung vorgesehen ist. Der Gewinnungsbetrieb in der Grube Voßbeck wurde aus betriebswirtschaftlichen Gründen 2009 temporär eingestellt, da der gewonnene Kalkstein den Qualitätsanforderungen der damaligen Kunden nicht mehr entsprach. Mithin wird die Gewinnungstätigkeit wieder aufgenommen, um die mit Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1996 genehmigten abzubauenden Menge an Kalkstein einschließlich Nebengestein von 15.000.000 Tonnen vollständig auszuschöpfen. Aufgrund der unveränderten Abbauplanung sind keine besonderen örtlichen Gegebenheiten oder Schutzgebiete neu betroffen, sodass eine Anpassung des bestehenden Rekultivierungsplans dementsprechend nicht vorgesehen ist. Der Weiterbetrieb der Halde Buntenbeck-Nord ist notwendig, da ein größerer Anteil des in den Steinbrüchen abgebauten Materials des Gesamtvorhabens vermarktet werden konnte als ursprünglich geplant, während gleichzeitig der Absatz in den letzten Jahren zurückging. Mithin hat die Halde Buntenbeck-Nord noch nicht ihre genehmigte Endstellung erreicht. Es waren auch keine hinzutretenden kumulierenden Vorhaben im Sinne der §§ 10–11 UVPG zu berücksichtigen, die Prüfwerte erstmals oder erneut eröffnen würden.

Auf dieser Grundlage hat das Ressort Umweltschutz der Stadt Wuppertal die Möglichkeit zusätzlicher erheblicher nachteiliger oder anderer erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen verneint (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG).

Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

Einsichtnahme/Veröffentlichung: Die Feststellung mit den wesentlichen Gründen und den herangezogenen Kriterien der Anlage 3 kann ab dem 20.05.2026 für die Dauer von zwei Wochen im Amtsblatt auf der Internetseite der Stadt Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab) eingesehen werden; zusätzlich liegt sie bei der Stadt Wuppertal, Ressort Umweltschutz, Abteilung Technischer Umweltschutz, Raum C-376, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal während der Dienststunden zur Einsicht aus. Um Terminvereinbarung mit Herrn Behrendt-Green unter 0202/5636056 wird gebeten.

Hinweise:
• Diese Feststellung bezieht sich ausschließlich auf die UVP-Pflicht nach dem UVPG. Die Prüfung und Einhaltung sonstiger fachrechtlicher Anforderungen bleibt unberührt.
• Die Zulassung des Vorhabens erfolgt im Wege der Plangenehmigung, da nach Maßgabe der §§ 5, 7 und 9 UVPG keine UVP-Pflicht besteht (§ 68 Abs. 2 WHG i.V.m. § 65 UVPG).


Wuppertal, den 08.05.2026

Ressort Umweltschutz der Stadt Wuppertal

i.A.
Esther Fels, Fachreferentin

Lars Behrendt-Green, Abteilungsleiter Technischer Umweltschutz

Erläuterungen und Hinweise

Auf wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen