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Ressort Umweltschutz

Eignen sich die geologischen Formationen in Wuppertal für ein radioaktives Endlager?

Seit mehr als 45 Jahren beschäftigt man sich in Deutschland mit der Frage nach dem Standort für die Endlagerung von hochradioaktiven Stoffen. In NRW kommen viele Flächen aufgrund der geologischen Mindestanforderungen nicht in Betracht. Wuppertal wird im Rahmen des weiteren Auswahlverfahrens nicht weiter betrachtet.

Seit mehr als 45 Jahren beschäftigt man sich in Deutschland mit der Frage nach dem Standort für Endlager von hochradioaktiven Stoffen. Während in der Schweiz die Standortauswahl weit vorangeschritten ist und der Bau eines Endlagers für radioaktive Abfälle ab 2045 beginnen soll, wird sich in Deutschland die Suche länger als ursprünglich geplant (ursprüngliches Ziel: 2031) hinziehen, da die Verfahrensschritte erheblich mehr Zeit beanspruchen als erwartet. Nach den aktuellen Angaben der Bundesgesellschaft für Entsorgung (BGE) wird eine Standortauswahl für die Hinterlassenschaft aus mehr als 60 Jahren Atomkrafterzeugung erst zwischen 2046 und 2068 erwartet. 

In NRW kommen viele Flächen aufgrund der geologischen Mindestanforderungen nicht in Betracht. Auch Wuppertal wird im Rahmen des weiteren Auswahlverfahrens nicht weiter betrachtet. Formationen im nördlichen NRW sind hingegen weiterhin in Verfahren. Deutschlandweit sind Regionen in Baden-Württemberg und mehrere Regionen nahe der tschechischen Grenze, sowohl in Bayern als auch in Sachsen weiter in der Auswahlbetrachtung. Auch in Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Hessen gibt es nach dem derzeitigen Stand des Auswahlverfahrens mögliche Standorte. 

Der aktuelle Stand des Suchverfahrens:

  • Die BGE hat im November 2025 aktuelle Ergebnisse veröffentlicht, die den Fortschritt auf der Suche nach Standortregionen detailliert darstellen. Die Zahl der potenziell geeigneten Regionen wurde von über der Hälfte der Fläche Deutschlands auf ein Viertel reduziert.
  • Die BGE wird bis Ende 2027 einige wenige Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen. Die übertägige Erkundung erfolgt dann vor Ort, unter anderem durch geowissenschaftliche Methoden wie Schallwellen und Bohrungen.
  • Eine endgültige Entscheidung über den Standort wird nach den optimistischsten Berechnungen nicht vor 2046 fallen und wird sich nach pessimistischen Einschätzungen noch weiter verzögern. 
  • Um die Öffentlichkeit transparent zu informieren, veröffentlicht die BGE regelmäßig Arbeitsstände (zuletzt im November 2025, der nächste ist für 2026 geplant).

Anforderungen an den Endlager-Standort:

  • Die potenziellen Gesteine für ein Endlager sind Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein.
  • Das Gestein muss in mindestens 300 Metern Tiefe liegen.
  • Die einkapselnde Gesteinsschicht muss eine Mindestmächtigkeit von 100 Metern haben.
  • Das Gestein muss gering durchlässig sein, um eine schützende Barriere zu bilden.  
  • Der Standort soll Sicherheit für mindestens eine Million Jahre bieten.

Historie:

Bereits 1979 begannen Untersuchungen, ob Gorleben als Endlager für hochradioaktive Abfälle geeignet ist. Von 1986 bis Ende der 90er-Jahre wurden für mehr als 1,5 Mrd. EUR Untersuchungen und Ausschachtungen sowie die Anlage von Schächten und Stollen durchgeführt bevor dann im Jahr 2000 ein 10-jähriges Moratorium der rot-grünen Bundesregierung in Kraft trat. Aufgrund der Sicherheitsbedenken wurde vom damaligen Umweltminister Jürgen Trittin ein völlig neues, ergebnisoffenes Standortauswahlverfahren für ganz Deutschland initiiert, nachdem man unter der Vorgängerregierung unter Helmut Kohl versucht hatte, den Standort Gorleben - trotz geologischer Mängel - zu realisieren. 2004 legte er hierzu den ersten Entwurf für ein Standortauswahlgesetz vor. Die vom nachfolgenden Umweltminister Norbert Röttgen in Auftrag gegebene Studie „Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben“ wurde nicht abgeschlossen und brachte kein abschließendes Ergebnis zur Eignung des Salzstocks. Erst 2013 wurde dann das neue Standortauswahlgesetz beschlossen. 

2017 wurde das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung verabschiedet. Auf dieser Grundlage hat der Bund die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung des Atommülls übernommen. RWE, Eon, Vattenfall und EnBW zahlten in einen öffentlichen „Fonds zu Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“ ein und sind seither nicht mehr haftbar für die Entsorgung. 

In 2017 erfolgte weiterhin die Gründung der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE). Ihre gesetzlichen Aufgaben sind die Suche nach einem Endlagerstandort in tiefer geologischer Formation für rund 25.000 t hochradioaktive Abfälle sowie der Endlagerbetrieb. Nach bisheriger Planung sollte bis 2035 ein Endlager errichtet sein, denn dann laufen die i.d.R. 40-jährigen Betriebsgenehmigungen für viele Zwischenlager aus. Derzeit lagern die radioaktiven Abfälle in rund 1.700 Castoren in 16 Zwischenlagern für hochradioaktive Abfälle.

2018 lagen der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) aus allen Bundesländern geologische Daten vor. Die Suche nach einem Endlager gem. Standortauswahlgesetz (StandortAG) für hochradioaktiven Müll konnte somit in einem 5-stufigen Verfahren beginnen:

Stufe 1: Vorauswahl anhand von geologischen Daten
Stufe 2: Überirdische Erkundungen
Stufe 3: Unterirdische Erkundungen
Stufe 4: Tiefengeologische Erkundungen
Stufe 5: Auswahl, Entscheidung bis 2031

Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle in Deutschland befindet sich erst in der Stufe 1, ist noch lange nicht abgeschlossen und hat sich gegenüber früheren Zeitplänen deutlich verlängert. Nach den aktuellen Angaben der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) wird eine Standortentscheidung erst zwischen 2046 und 2068 erwartet. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat die Anzahl der potenziell geeigneten Regionen auf etwa ein Viertel der Bundesfläche reduziert, wobei die Einschätzung für viele Gebiete noch aussteht. Bis Ende 2027 will die BGE eine engere Auswahl an Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen und die finale Entscheidung wird deutlich später getroffen als ursprünglich geplant. Seit 2020 ist Gorleben endgültig als möglicher Endlagerstandort ausgeschieden. 

 

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