Die positiven Effekte der (künstlichen) Beleuchtung und die negativen Auswirkungen der Lichtverschmutzung liegen jedoch oftmals sehr nah beieinander. So sorgt eine intensive und ausgedehnte Beleuchtung u.a. für mehr Sicherheit. Sie gibt uns ein besseres Gefühl, wenn wir im Dunkeln (allein) unterwegs sind. Zugleich kann aufgrund der Beleuchtung in größeren Städten kaum noch der Sternenhimmel beobachtet werden. Und das Verschwinden der Nacht hat weitreichende Folgen für Tiere und Pflanzen. Insekten und Vögel werden durch künstliche Lichtquellen bei der Nahrungs- und Partnersuche verwirrt. Und auch wir Menschen spüren die Auswirkungen der Lichtverschmutzung, etwa in Form von Schlafproblemen.
Kunstlicht zählt gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu den schädlichen Umwelteinwirkungen. Der § 41a des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) inkl. Rechtsverordnung ist noch nicht in Kraft getreten, sodass aktuell konkretere Rechtsgrundlagen gegen Lichtemissionen im BNatSchG fehlen. Auch Beleuchtungskonzepte oder eine Dunkelstrategie existiert in vielen Stadtgebieten in der Regel nicht.
Welche Konzepte und Maßnahmen gibt es in Wuppertal?
Für das Wuppertaler Stadtgebiet ist aktuell kein Gesamtkonzept vorhanden, dass das Thema Lichtemission aufgreift. Es gibt jedoch verschiedene Projekte, die sich insbesondere mit Licht und den Auswirkungen von verschiedenen Lichtquellen und Leuchtstärken befassen:
- Im Jahr 2020 wurde vom Rat beschlossen, ein Insektenschutzprogramm zu erstellen, da Insekten in allen Bereichen des Ökosystems wichtige und hoch spezialisierte Aufgaben haben, die „systemrelevant“ sind. Das Konzept zum Insektenschutzprogramm wurde 2021 erstellt und durch verschiedene Maßnahmen aus dem Aktionsprogramm im Zeitraum von 2021 – 2024 umgesetzt.
- Im Rahmen der Planung und Umsetzung eines Radweges wurden sowohl ein Gutachten „Kommunen in neuem Licht: LED-Beleuchtung auf der Nordbahntrasse (2010)“ sowie eine Untersuchung des Max-Planck-Institutes zum Einfluss von LED-Beleuchtung auf Wasserfledermäuse durchgeführt (2012).
- Zusätzlich wurde ein Konzept zur sensorgestützten adaptiven Beleuchtung von Radwegen erstellt.
Im Rahmen der Straßenbeleuchtung (98 % LED-Anteil) werden bereits gegenwärtig konkrete Maßnahmen zur Minimierung der Lichtemissionen durchgeführt:
- Verwendung von Leuchten die kein Licht oberhalb der Horizontalen abstrahlen.
- Lichtlenkung durch den Einsatz von optischen Systemen (Linsen oder Reflektoren).
- Seit dem Jahr 2021 kommen hauptsächlich Leuchten mit warmweißen LEDs (3.000 K) zum Einsatz.
- Absenkung des Lichtniveaus in verkehrsschwachen Zeiten soweit es technisch möglich ist. Derzeit werden ca. 38 % der Leuchten abgesenkt.
- Der Einsatz von bewegungsabhängiger Beleuchtung ist bereits auf mehreren Abschnitten von Radwegen umgesetzt und weitere Maßnahmen sind geplant.
Auch im Rahmen von Bauleitplanverfahren werden im Übergangsbereich zur Landschaft seit einigen Jahren bei größeren Projekten Regelungen/Beschränkungen zur Beleuchtung getroffen, um die Beeinträchtigungen durch Lichtemissionen sowohl für Menschen als auch die Tierwelt gering zu halten. In Baugenehmigungen werden insbesondere für Werbeanlagen (Pylone, große Fassadenflächen) Zeitvorgaben für die Beleuchtungsdauer (Nachtabschaltung) vorgegeben.