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Aktuelles | 05.05.2021

Erhöhte Prämien für gesicherte Ausbildungsplätze

Das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ wird verlängert und auf das Ausbildungsjahr 2021/2022 ausgeweitet. Das bringt für Betriebe einige Verbesserungen mit.

Betriebe können sich pro gesichertem oder neu geschaffenem Ausbildungsplatz eine Prämie sichern.

Die Corona-Krise stellt viele Ausbildungsbetriebe vor besondere Herausforderungen und trifft damit auch viele junge Menschen, die vor dem Beginn einer Berufsausbildung stehen oder die sich in einer Ausbildung befinden. Deshalb stellt der Bund in diesem Jahr insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Für das Jahr 2022 wurden bereits 200 Millionen Euro reserviert.

Neu ist vor allem die Erhöhung der Prämien für die Neueinstellung oder die Übernahme von Auszubildenden und die Ausweitung der Förderung zur Vermeidung von Kurzarbeit.


  • Die bisherige Ausbildungsprämie für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau halten, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Die Ausbildungsprämie plus für Betriebe, die ihr Ausbildungsniveau steigern, erhöht sich für das nächste Ausbildungsjahr von 3.000 Euro auf 6.000 Euro.
  • Aber auch der Anreiz, Auszubildende und ihre Ausbilder trotz Kurzarbeit im Betrieb zu halten, ist verbessert worden. Neben dem Zuschuss zur Ausbildungsvergütung gibt es nun auch einen Zuschuss zur Ausbildervergütung.
  • Außerdem wurde ein Lockdown-II-Sonderzuschuss (in Höhe von 1.000 Euro) für ausbildende Kleinstunternehmen eingeführt, wenn der Ausbildungsbetrieb im aktuellen Lockdown seine Geschäftstätigkeit nicht oder nur noch im geringen Umfang (wie z. B. beim Außerhausverkauf von Restaurants) wahrnehmen durfte und die Ausbildung dennoch fortgeführt hat.
  • Für den Fall, dass ein Ausbildungsplatz wegen Insolvenz des Betriebes verlorengeht, wurden auch Verbesserungen bei den Übernahmeprämien vollzogen. Die Förderhöhe verdoppelt sich auf 6.000 Euro. Gefördert wird jetzt auch die Übernahme von Auszubildenden, deren Ausbildungsvertrag pandemiebedingt beendet wird.

Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen können diese Unterstützungen bei den örtlichen Arbeitsagenturen (Öffnet in einem neuen Tab) beantragen. Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. 

Zudem wurden Verbesserungen bei der Förderung von pandemiebedingter Auftrags- und Verbundausbildung beschlossen.

  • Nun ist auch die Förderung des Auszubildende zeitweise abgebenden Stammausbildungsbetriebes möglich.
  • Zur Unterstützung einer oder mehrerer aufgrund der Pandemiebelastung des Ausbildungsbetriebs kurzfristig notwendigen Auftrags- oder Verbundausbildungen wird ein Zuschuss in Höhe von 450 Euro pro Woche, maximal 8.100 Euro gewährt.

Antragsberechtigt ist entweder der Ausbildungsbetrieb mit bis zu 499 Mitarbeitenden oder – unabhängig von der Größe - der aufnehmende Betrieb oder ein Bildungsträger bspw. eine überbetriebliche Berufsbildungsstätte. Die Mindestdauer der förderfähigen Auftrags- und Verbundausbildung beträgt nur noch vier Wochen. 
Eine wiederholte Förderung bis zum Höchstbetrag ist möglich.

Neu: Um Auszubildende noch stärker bei dem erfolgreichen Abschluss ihrer Berufsausbildung unter die Arme zu greifen, werden im Jahr 2021 außerdem besonders pandemie-betroffene Betriebe mit Zuschüssen zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungslehrgänge unterstützt werden, wenn sie ihren Auszubildenden Plätze in solchen - auch digitalen - Lehrgängen zur Verfügung stellen. Dafür können Ausbildungsbetriebe je Auszubildender/n einmalig 50 Prozent der Kosten für einen Vorbereitungslehrgang erhalten, maximal jedoch 500 Euro.

Die Förderungen im Rahmen der Zweiten Förderrichtlinie können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Öffnet in einem neuen Tab) beantragt werden. 

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • StartupStockPhotos auf Pixabay

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