Zielgruppe |
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kommunal- verwaltungen, die die Erste Prüfung als Voraus- setzung einer Höhergruppierung nach § 25 BAT i.V.m. der Anlage 3 zum BAT (vgl. § 17 I TVÜ-VKA) ablegen müssen. |
Lehrgangsziel | Vorbereitung auf die Erste Angestelltenprüfung anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplanes für den Ersten Angestelltenlehrgang. |
Zulassungs- voraussetzungen |
Es ist sinnvoll, Lehrgangsteilnehmer/innen anzumelden, die bisher in einem angemessenen Umfang Erfahrungen in der Kommunalverwaltung sammeln konnten.
Eine Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar (siehe Sonderlehrgänge) ist zu empfehlen. |
Anmeldung |
Die Anmeldung interessierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt ausschließlich durch die Anstel- lungskörperschaften / Arbeitgeber (Die dortigen ggf. bestehenden besonderen Zulassungsvoraus- setzungen bleiben unberührt.) |
Ablauf des Lehrgangs |
730 Unterrichtsstunden einschl. Leistungsnachweise ( 8.00 bis 13.00 Uhr oder 14.45 Uhr) |
Erste Verwaltungs- prüfung |
Rechtliche Grundlage: Prüfungsordnung für Beschäftigte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem) vom 07.11.2017 |
Lehrgangsgebühren |
2.915,25 EURO je Teilnehmer/in = fällig bei Lehrgangsbeginn |
Prüfungsgebühren |
117,30 EURO je Teilnehmer/in = schriftliche Prüfung 164,45 EURO je Teilnehmer/in = praktische Prüfung |