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Bergisches Studieninstitut

Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfung der Laufbahngruppe 2.1 des vermessungstechnischen Dienstes

Zielgruppe

Die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 " (VAPV 2.1) sieht als Bestandteil des Vorbereitungsdienstes in dem Musterausbildungsplan (Anlage 1 zu § 10 VAPV 2.1) unter anderem einen Einführungslehrgang, einen Fach- und einen Abschlusslehrgang für die bei den jeweiligen Ausbildungsbehörden beschäftigten Vermessungsoberinspektoranwärterinnen und -anwärter vor. 

Das Bergische Studieninstitut führt diese beiden Lehrgänge jährlich jeweils einmal durch. 

Weitere Informationen / Zuständigkeiten

Die genauen Inhalte sind der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (VAPV 2.1) in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen.

Ausbildungsbehörden für die Fachrichtung "Liegenschaftskataster" sind:

- die Bezirksregierungen

- die Kreise und die kreisfreien Städte

- sonstige behördliche Vermessungsstellen, die von
  einem Beamten des höheren Dienstes geleitet werden 
  und bei denen mindestens ein Beamter des gehobenen 
  vermessungstechnischden Dienstes beschäftigt ist.

Ausbildungsbehörden für die Fachrichtung "Flurbereinigung" sind die Bezirksregierungen.

Links

Herr Adrian Chareczko
Frau Melanie Berlau
Sachbearbeiterin

Erläuterungen und Hinweise

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