Zielgruppe
Die "Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 " (VAPV 2.1) sieht als Bestandteil des Vorbereitungsdienstes in dem Musterausbildungsplan (Anlage 1 zu § 10 VAPV 2.1) unter anderem einen Einführungslehrgang, einen Fach- und einen Abschlusslehrgang für die bei den jeweiligen Ausbildungsbehörden beschäftigten Vermessungsoberinspektoranwärterinnen und -anwärter vor.
Das Bergische Studieninstitut führt diese beiden Lehrgänge jährlich jeweils einmal durch.
Weitere Informationen / Zuständigkeiten
Die genauen Inhalte sind der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (VAPV 2.1) in der jeweils geltenden Fassung zu entnehmen.
Ausbildungsbehörden für die Fachrichtung "Liegenschaftskataster" sind:
- die Bezirksregierungen
- die Kreise und die kreisfreien Städte
- sonstige behördliche Vermessungsstellen, die von
einem Beamten des höheren Dienstes geleitet werden
und bei denen mindestens ein Beamter des gehobenen
vermessungstechnischden Dienstes beschäftigt ist.
Ausbildungsbehörden für die Fachrichtung "Flurbereinigung" sind die Bezirksregierungen.
Links
- Erlass Zeitplan Laufbahnausbildung der Vermessungsoberinspektor:innen 2022 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausbildungsübersicht Laufbahnausbildung der Vermessungsoberinspektor:innen 2022 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erlass Laufbahnausbildung der Vermessungsoberinspektor:innen 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Ausbildungsübersicht Laufbahnausbildung der Vermessungsoberinspektor:innen 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)
- Lehrplan Vermesser (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anmeldung