Allgemeine Geschäftsbedingungen des Haus der Jugend Barmen / Live Club Barmen für den Veranstaltungsbereich
Im Interesse eines für alle Beteiligten angenehmen Konzert- bzw. Veranstaltungsbesuches bitten wir Sie, Nachfolgendes zu beachten:
1 - Mit Betreten der Veranstaltung, bzw. mit dem Entrichten des Eintrittspreises erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im rechtlichen Sinne an.
2 - Die Besucher*innen verpflichten sich, das Jugendschutzgesetz (JuSchG) zu beachten. Zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes ist unser Sicherheitspersonal verpflichtet, am Einlass entsprechende Ausweiskontrollen durchzuführen, um das Lebensalter unserer Gäste zu überprüfen.
3 - Im gesamten Gebäude ist das Rauchen verboten (E-Zigaretten mit einbezogen).
4 - Im Brandmelde-Alarmierungsfall sind die relevanten, grün-weiß beschilderten, Notausgänge zu benutzen. Es besteht Räumungspflicht.
5 - Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
6 - Das Mitführen von Waffen, gleich welcher Art sowie brennbarer und explosiver Stoffe ist verboten.
7 - Auf den zur Veranstaltung gehörenden Flächen sind der Besitz, die Einnahme, der Verkauf oder Kauf von Rauschgiften und Medikamenten, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ausdrücklich strengstens verboten.
8 - Alkoholisierten, berauschten, aggressiven oder durch faschistisches, rassistisches, antisemitisches oder eindeutig nationalistisches Benehmen auffallenden Personen wird der Zutritt untersagt.
9 - Das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke sind untersagt.
10 - Mäntel, Jacken, Taschen oder Rucksäcke sollten im eigenen Interesse an der Garderobe abgegeben werden. Je Garderobenstück wird eine Verwahrgebühr von 1,00 EUR erhoben. Pro abgegebenes Kleidungsstück erhält der Gast eine Garderoben-Nummer. Für den Inhalt und insbesondere Wertgegenstände in der Garderobe wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Kleidungsstücke, welche nicht an der Garderobe abgegeben wurden, wird ausgeschlossen.
11 - Gäste, die Unruhe stiften, Schlägereien anzetteln oder nationalistisches Benehmen an den Tag legen, erhalten sofortiges Hausverbot. Das Hausverbot wird mündlich ausgesprochen und bei schwerwiegenden Fällen mit Postzustellurkunde auch schriftlich mitgeteilt. Wer mutwillig Einrichtungsgegenstände oder Dekorationen zerstört, erhält sofortiges Hausverbot und wird für den verursachten Schaden haftbar gemacht.
12 - Die Besucher*innen stellen den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen aus Körperschäden, insbesondere Hörschäden, die aus einem Besuch resultieren, zu jeder Zeit frei. Gehörschutz ist kostenlos an der Kasse und an den Verkaufstheken erhältlich.
Das Betreten des Hauses, bzw. der Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Bei manchen Veranstaltungen werden Stroboskopeffekte verwendet. Bei bestimmten Blitzfrequenzen können unter Umständen epileptische Anfälle ausgelöst werden. Epileptiker*innen und Epilepsiegefährdeten wird empfohlen, sich vom stroboskopischen Ausleuchtbereich fernzuhalten.
13 - Beim vorübergehenden Verlassen des Lokals ist ein Kontrollstempel erforderlich. Dieser Stempel ist Beleg für den bereits entrichteten Eintrittspreis.
14 - Ein Sitzplatzanspruch, sofern nicht explizit ausgewiesen, besteht nicht. Bei bestuhlten Veranstaltungen besteht freie Platzwahl.
15 - Im Haus werden zu Werbezwecken Fotoaufnahmen angefertigt. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erklären unsere Gäste grundsätzlich ihre Einwilligung mit einer Veröffentlichung der Aufnahmen.
16 - Falls Sie mit einem Kraftfahrzeug gekommen sind, bitten wir Sie zu beachten, dass schon geringe Mengen Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigen können. Sind Sie müde oder haben Sie alkoholische Getränke zu sich genommen, sind wir gerne bereit, Ihnen ein Taxi zu rufen.
Wir wünschen unseren Besucher*innen einen angenehmen Aufenthalt.