Förderprogramme, staatliche Zuschüsse, KfW-Kredite
Ziel der folgenden Programme ist eine Verringerung beziehungsweise annähernde Vermeidung des Treibhausgases CO2 und eine Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels zum Beispiel durch:
- ein sehr gutes Wärmekonzept für die Gebäudehülle
- eine hocheffiziente Anlagentechnik
- die Einbindung erneuerbarer Energien
- die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetterereignissen wie Hitze und Starkregen
Zur Umsetzung der Maßnahmen werden vom Bund vom Land und den Kommunen Fördermittel als Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder Gebührenermäßigung bereitgestellt.
Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen (KfW-Umweltprogramm)
Fördergeber: BMUV
Förderberechtigte: Unternehmen
Förderart: KfW-Förderkredite
Das Modul für natürliche Klimaschutzmaßnahmen im KfW-Umweltprogramm fördert Unternehmen, die Maßnahmen zur Stärkung von Klimaschutz und Biodiversität auf Betriebsgeländen, an Betriebsgebäuden oder auf Flächen von Gewerbe- oder Industrieparks umsetzen: Flächen entsiegeln und renaturieren, naturnahe Grün- und Freiflächen oder Kleingewässer schaffen, Bäume pflanzen, Dächer und Fassaden begrünen und Maßnahmen zur Versickerung und Nutzung von Niederschlägen und Grauwasser ergreifen.
Die Förderung zielt darauf ab, den Zustand der Ökosysteme auf Betriebsgeländen deutlich zu verbessern, neue, biodiversitätsfördernde Flächen zu erschließen und deren Klimaschutzleistung zu erhöhen
Weiterführende Informationen zum Umweltprogramm finden Sie unter: Natürliche Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen (Öffnet in einem neuen Tab)
Klimafreundlicher Neubau wieder am Start
Fortführung des Förderprogramms "Klimafreundlicher Neubau"
Ab sofort können Sie wieder einen Antrag auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ stellen.
KfW: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (Öffnet in einem neuen Tab)
und einen Antrag auf die Förderung „Klimafreundlicher Neubau – Nichtwohngebäude (299)“ stellen.
KfW: Klimafreundlicher Neubau - Nichtwohngebäude (Öffnet in einem neuen Tab)
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
Weiterführende Informationen zu den Angeboten finden Sie unter: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Förderprogramme von Bund, Land und Kommune
Bundesförderungen
NRW Landesförderung
- NRW.Bank: Wir fördern Sie in NRW mit Darlehen, Eigenkapital, Beratung, Seminaren, Netzwerken und mehr (Öffnet in einem neuen Tab)
- Das Landesportal: Klimaneutrale Landesverwaltung: Land Nordrhein-Westfalen verdoppelt Mittel für Gebäudemaßnahmen auf 4,5 Milliarden Euro und setzt ambitionierte Standards für effiziente Verwaltungsgebäude (Öffnet in einem neuen Tab)
- Leitmarktagentur.NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- ElektroMobilitätNRW: progres.nrw: Emissionsarme Mobilität wird fortgeführt (Öffnet in einem neuen Tab)
Förderprogramme in Wuppertal
Weiterführende Förderinformation
Weitere Möglichkeiten Geld zu sparen und das Klima zu schützen
Fördermittel des Bundes
Kontakt
Initiative zeigen - Wupertaler*innen gemeinsam für den Wupperwandel
Klimaschutz in Wuppertal hat viele Gesichter. Dies zeigen die vielen Bürger*innen, die sich engagieren, um unsere Stadt lebenswerter zu machen.
Mit Veranstaltungen oder offenen Aktionen tragen sie zu einem offenen, bunten und lebendigen Wuppertal bei, wo man gern seine Freizeit verbringt und auf Gleichgesinnte trifft. Jede/r kann mitmachen – egal welches Geschlecht, Herkunft oder Lebensphase – die Vereine freuen sich über weitere tatkräftige Unterstützung.
Wupertaler Initiativen stellen sich vor
Egal ob Gegenstände und Kleidung reparieren, Aktionen rund um´s Radfahren oder die Umgestaltung des Stadtgrüns um es für alle nutzbar zu machen – den Projektideen sind keine Grenzen gesetzt.
Einige Initiativen haben uns von ihrem Weg ins Engagement erzählt und berichten davon, wie sie Klima- und Nachhaltigkeitsthemen für Wuppertal voran bringen.
Die unten verlinkten Wuppertaler Initiativen haben wir zum Interview getroffen und über ihr Engagement, Projekte und Pläne für die Zukunft gesprochen. Die Beiträge finden Sie auf unserem Instagramkanal @klima.tal. (Öffnet in einem neuen Tab)
Initiativen in Wuppertal
MitmachKarte Wuppertal
Die MitMachKarte Wuppertal zeigt die Vielfalt an Vereinen und Initiativen, die sich für Klima- und Nachhaltigkeitsthemen einsetzen.
Werkzeugkasten
Für diejenigen, die in den Startlöchern stehen, um eigene Ideen für ihr Quartier umzusetzen, sind im Werkzeugkasten einige Unterstützungsangebote verlinkt.
Orientierungshilfen und Unterstützungsangebote
- Anlaufstellen Bürgerbeteiligung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Zentrum für gute Taten - Freiwilligenagentur Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
- frei-e-räume die börse (Öffnet in einem neuen Tab)
- Faire Metropole Ruhr (Öffnet in einem neuen Tab)
- E-Fahrräder in Wuppertal
- Verleih und Vermietung von Veranstaltungsequipment an gemeinnützige Organisationen (Öffnet in einem neuen Tab)
- Spülmobil der AWG (Öffnet in einem neuen Tab)
Fördermittel des Bundes
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 30.04.2025 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Kontakt
Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung
Ein Förderprodukt der Stadt Wuppertal
Das Budget für dieses Programm ist aufgebraucht. Es können keine neuen Anträge gestellt werden.
Die Stadt Wuppertal bedankt sich hiermit bei allen engagierten Bürger*innen für Ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Klimafolgenanpassung. Über die große Resonanz und die vielen positiven Rückmeldungen hat sich das Team Klimaschutz sehr gefreut.
Ihr begrüntes Dach bietet eine optimale Lösung gegen immer häufiger auftretende Starkregenereignisse. Es hält, einem Schwamm ähnlich, dezentral das Wasser zurück und sorgt für eine klimafreundliche Verdunstung – und damit für eine kühlere Umgebung. Die Vegetationsfläche fördert zudem die Artenvielfalt im urbanen Raum.
Die Auswirkungen des Klimawandels prägen unseren Alltag immer stärker und reichen von Hitzeperioden mit tropischen Nächten bis hin zu Starkregenereignissen – mit teilweise verheerenden Folgen. Dach- und Fassadenbegrünungen sind Maßnahmen, diesen Auswirkungen zu begegnen, denn sie verbessern thermische, lufthygienische und energetische Eigenschaften von Gebäuden. In einem größeren Verbund haben Dachbegrünungen eine positive Auswirkung auf das Mikroklima eines Stadtviertels und können Temperaturextreme abmildern. Es wird verhindert, dass die Dachflächen sich im Sommer extrem aufheizen und im Winter hält sich der Wärmeverlust in Grenzen. Darüber hinaus wirken sich begrünte Dächer und berankte Fassaden mit entsiegelten Bodenflächen positiv auf den Wasserhaushalt aus, indem Niederschläge in der Vegetationsschicht aufgefangen und durch Verdunstung wieder an die Stadtluft abgegeben werden. Damit tragen Dach- und Fassadenbegrünungen zur Abkühlung gerade der hochversiegelten Stadtgebiete bei und das Stadtentwässerungssystem wird entlastet. Gründächer und Fassadenbegrünungen sind dabei nicht nur für das menschliche Auge schön anzusehen, sondern bieten auch einen Lebensraum und ein Nahrungsangebot für Bienen, Hummeln und andere Insekten und tragen dadurch zur biologischen Vielfalt bei.
Bereits mit einem kleinen Budget ist eine Dach- und Fassadenbegrünung umsetzbar.
Bis zu 50% Kostenübernahme von Dach- und Fassadenbegrünung sichern
Die durchschnittlichen Kosten einer Begrünung liegen im Bereich von 50 – 100 Euro pro Quadratmeter (je nach Intensität der Begrünung). Das Förderprogramm sieht eine Kostenübernahme von bis zu 50% der als förderungsfähig anerkannten Kosten, höchstens jedoch 2000 Euro vor. Gefördert werden zum Beispiel bei der Dachbegrünung der Aufbau einer Vegetationsschicht, Ansaat und Pflanzen sowie bei der Fassadenbegrünung die Entfernung von versiegelnden Bodenbelägen, Rank-Hilfen, bodengebundene Fassadenbegrünungs-Systeme und natürlich die Pflanzen und Pflanzmaßnahmen. Alle Details zu den förderfähigen Maßnahmen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Außerdem: Umweltorientiertes Verhalten wird im gebührenrechtlich möglichen Rahmen gefördert. Für die Einleitung des Regenwassers in das öffentliche Kanalnetz (Regenwasserkanal) erhebt die Stadt Wuppertal die Abwasserbeseitigungsgebühr. Flächen mit Dachbegrünung werden bei der Abwasserbeseitigungsgebühr nur zu 40 % berücksichtig, was zu einer Gebührenersparnis von 60 % führt. Flächen mit Dachbegrünung und einer Versickerungsanlage mit Überlauf an die Kanalisation werden nur zu 30 % berücksichtigt (= 70% Gebührenersparnis). Weitere Informationen zu Regenwasser auf Grundstücken und der Kanalanschlusspflicht finden Sie hier: Regenwasser auf Grundstücken: Kanalanschlusspflicht | Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
Solar-Gründach:
Klimaschutz und Klimawandelanpassung vereint. Gründächer verringern die sommerliche Hitzebelastung, verbessern die Staubbindung und den Wasserrückhalt, und erweitern das Artenspektrum. Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik kann zusätzlich Synergieeffekte mit sich bringen: so dient das Gewicht der Begrünung als statische Auflast zur Verankerung der Solarmodule. Auch entsteht eine gewisse Ertragssteigerung der Photovoltaikanlage durch einen Kühleffekt der Dachbegrünung bei hohen sommerlichen Temperaturen.
Dokumente
Richtlinie der Stadt Wuppertal zur Förderung von privaten Dach- und Fassadenbegrünungen.
FörderrichtlinienPDF-Datei489,06 kB
Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Begrünung von Dächern oder Fassaden.
Für die Beantragung der Fördermittel ist das Antragsformular online auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Benötigt werden
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Lageplan oder eine aussagekräftige Skizze, aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme zweifelsfrei entnommen werden kann
- ein Kosten- und Finanzierungsplan, optional ergänzt durch das Angebot eines Fachbetriebes. Bei Angeboten von Fachbetrieben, die ein Gesamtvolumen von 5000€ überschreiten, müssen nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Bei Einholung von weniger als drei Vergleichsangeboten oder Auftragsvergabe nicht an den preisgünstigsten Anbieter ist eine Begründung beizufügen.
- Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Kopie des Grundbuchauszugs oder des aktuellen Grundbesitzabgabenbescheides)
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen und Fassaden. Folgende Arbeiten werden gefördert:
Maßnahmen an Flachdächern oder weiteren Dächern bis zu 15° Neigung:
- Maßnahmen zur Dachabdichtung
- Aufbau der Vegetationsschicht inklusive wurzelfester Abdichtung, Schutzvlies, Filtermatte, Drainschicht und Substrat
- Ansaat, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
Maßnahmen an Gebäudefassaden:
- vorbereitende Maßnahmen (z.B. Entsiegelung, Schutzanstrich, Verfugen), aber nicht die Fassadensanierung
- Bodenaufbereitung bzw. -austausch
- Rankhilfen, bodengebundene Fassadenbegrünungssysteme
- Ansaat, Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
Bei der Ausführung durch eine Fachfirma: hier können neben Materialkosten auch Handwerksleistungen gefördert werden.
Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung ausgeführt werden: Hier können nur die Materialkosten gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private Eigentümer*innen und Eigentümergemeinschaften.
Wo wird gefördert?
Die Begrünungsmaßnahmen werden auf dem gesamten Stadtgebiet Wuppertals gefördert.
Rahmenbedingungen
- Zuschüsse werden nur für freiwillige Maßnahmen gewährt.
- Vor Bewilligung des Zuschusses darf nicht mit den Begrünungsarbeiten begonnen werden.
- Nach Vorgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) muss die Maßnahme bis einschließlich 31.01.2024 abgeschlossen sein und Nachweise der entstandenen Kosten bei der Stadt Wuppertal eingereicht werden. Eine Fristverlängerung kann nicht gewährt werden. Bei Überschreitung dieser Frist, kann die Auszahlung der Fördermittel nicht erfolgen.
- Hauseigentümer müssen sich zur künftigen Unterhaltung und Erhaltung der geförderten Maßnahme für die Mindestdauer von 10 Jahren nach der Fertigstellung verpflichten.
- Dachbegrünungen auf asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen werden nicht gefördert.
- Die Dachabdichtung darf im Rahmen der Instandhaltung lediglich regeneriert werden (z.B. durch das vollflächige Aufkleben einer neuen Abdichtungslage), ohne dass die neue Schicht für sich allein eine funktionsfähige Dachhaut darstellt.
- Die Substratschicht bei Dachbegrünungen muss eine Mindesthöhe von 8 cm aufweisen. Eine dickere Substratschicht verbessert den Beitrag zum Klimaschutz und der Klimaanpassung.
- Werden bei der Maßnahme Hölzer verwendet, müssen diese mindestens nach dem PEFC-Standard zertifiziert sein.
- Die geförderte Maßnahme darf nicht mietpreissteigernd auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Alle Details zu den Förderbedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Was wird nicht gefdördert?
- Flächen mit Auflagen aus Bauleitplanungen,
- aufwändige gärtnerische Anlagen, Skulpturen, Brunnen und ähnliches,
- Pflanzkübel, Balkonbepflanzungen, Gartenerneuerungen,
- Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen (ausgenommen ist die Fertigstellungspflege, wenn sie Bestandteil der Beauftragung ist),
- Kombination mit anderen Förderprogrammen (Doppelförderung) die ausschließlich der Dach- und Fassadenbegrünung dienen. Ergänzende Förderungen (z.B. zu Photovoltaik oder versiegelten Hofflächen) können jedoch in Anspruch genommen werden.
Alle Details zu den Förderbedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen rund um das Thema Dachbegrünung finden Sie auf unserer städtischen Internetseite „Dachbegrünung in Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)“.
Zusätzlich weisen wir auf die Seite des Solar- und Gründachpotenzialkataster (Öffnet in einem neuen Tab) hin, auf welcher sich Planungshilfen und Linksammlungen zur Dachbegrünung finden.
Dachbegrünung reduziert die Abwasserbeseitigungsgebühr für die begrünte Fläche. Weitere Informationen zu Regenwasser auf Grundstücken und der Kanalanschlusspflicht finden Sie hier: Regenwasser auf Grundstücken: Kanalanschlusspflicht | Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
Für die Fachbetriebssuche sei auf die Suchmaschinen des Verbandes GaLaBau NRW e.V. (Öffnet in einem neuen Tab) sowie des Bundesverbandes GebäudeGrün e.V. (BuGG) (Öffnet in einem neuen Tab) verwiesen. Hier lassen sich geeignete Fachunternehmen für die eigene Umfeldsuche am einfachsten finden.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung vereint: weitere Fördermöglichkeiten
Wir unterstützen Sie, klimafreundliche Vorhaben vor Ort umzusetzen. Grundsätzlich sind Doppelförderungen die ausschließlich der Dach- und/oder Fassadenbegrünung dienen ausgeschlossen. Ergänzende Förderungen (z.B. zu Photovoltaik oder versiegelten Hofflächen) können jedoch in Anspruch genommen werden.
Neben dem Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ gewährt die Stadt Wuppertal Fördermittel des Bundes und des Landes zur Durchführung eines Hof- und Fassadenprogramms in ausgewählten Stadtgebieten.
Eine Kombination von Dachbegrünung und Photovoltaik kann zusätzlich Synergieeffekte mit sich bringen (siehe Abb. 1). Die Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Wuppertal plant, ein Bürgerförderprogramm für Privathaushalte zur Energetischen Sanierung bzw. erneuerbaren Energien aufzulegen. Der Start des Programms ist im April 2023. Die Details zu förderfähigen Maßnahmen, Förderquoten etc. werden mit einiger Vorlauflaufzeit öffentlich auf der Seite Klimaschutz Wuppertal der Koordinierungsstelle Klimaschutz wie auch über die örtlichen Medien bekannt gegeben.
Noch nicht die passende Förderung für Ihr persönliches Klimaschutz- oder Klimawandelanpassungsvorhaben gefunden? Das Förder.Navi (Öffnet in einem neuen Tab) von NRW.Energy4Climate (Öffnet in einem neuen Tab) bietet weitere Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen.
Fördermittel des Bundes
Kontakt
Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" - Ein Förderprodukt der Stadt Wuppertal
Förderprogramm Energieeffizientes Zuhause
+++ AKTUELLE INFORMATION +++
+++ Das Förderprogramm "Energieeffizientes Zuhause" ist beendet.
Eingegangene Anträge werden kommenden Wochen geprüft.
Aktuell gibt es keine Bestrebungen für eine weitere Fortsetzung des Förderprogramms. +++
Seit September 2021 setzt das Klimamanagement der Stadt Wuppertal das integrierte Klimaschutzkonzept um, dies beinhaltet auch verschiedene Maßnahmen zur energetischen Sanierung, insbesondere im Handlungsfeld „Private Haushalte“. Darüber hinaus hat die Stadt Wuppertal im Hinblick auf den Klimaschutz am 16.11.2021 den weitreichenden Ratsbeschluss „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung – jetzt! Klimaneutral bis 2035“ getroffen. So soll unter anderem die Wärmewende forciert werden und die Nutzung von Solarenergie deutlich ausgebaut werden, besonders im privatem Bereich.
Die von der Stadtverwaltung direkt verursachten Treibhausgasemissionen liegen bei unter 2% aller Emissionen in Wuppertal. Daher ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger sowie andere Akteure mitmachen und auch in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten.
Mit dem Förderprogramm „Energieeffizientes Zuhause“ möchte die Stadt Wuppertal dieses persönliche Engagement unterstützen.
Richtlinie
Ziele des Förderprogramms auf einen Blick
- Mehr Beteiligung der Bürger*innen am lokalen Klimaschutz.
Einsparung von Treibhausgasen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. - Einsparung von Treibhausgasen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
Die Stadt verfolgt viele Maßnahmen und Projekte, die die Stadt Wuppertal alleine nicht umsetzen kann – Klimaschutz geht nur gemeinsam! - Beitrag zu „Wuppertal Klimaneutral 2035“ und der Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Wuppertal.
Die Stadt verfolgt viele Maßnahmen und Projekte, die die Stadt Wuppertal alleine nicht umsetzen kann – Klimaschutz geht nur gemeinsam! - Papiervermeidung durch digitale Antragsstellung und weitgehend papierlose Abwicklung der Auszahlung.
- Öffentlichkeitsarbeit für den lokalen Klimaschutz auf der Microsite des Ressort Klima und Nachhaltigkeit (www.wuppertal.de/klimaschutz).
Daher ist bei einigen Fördermaßnahmen von der/vom Antragssteller*in ein Bericht für die Microsite zu schreiben. - Zusammenarbeit mit dem lokalen Fachhandwerk und mit Unternehmen.
In Wuppertal gibt es viele kompetente und zuverlässige Partner für die konkrete Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Nutzen Sie diese lokale Expertise und unterstützen damit zeitgleich, dass wir weitere Kompetenzen und zukunftsfähige Arbeitsplätze vor Ort aufbauen.
Wer kann Anträge stellen?
- Bürger*innen mit Erstwohnsitz in Wuppertal
- Eigentümer*innen von selbstgenutzten Wohnimmobilien in Wuppertal
- Insgesamt alle volljährigen Privatpersonen aus Wuppertal (keine Unternehmen oder Institutionen*)
Was wird gefördert?
Sanierung der Gebäudehülle
- Fenster/Türen
- Dämmung
Erneuerbare Energien
- Heizungstausch/-ergänzung und/ oder Brauchwassererwärmung mit erneuerbaren Energien
- Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Wärmerückgewinnung aus Grauwasser
- Photovoltaikanlagen (Mindestleistung 2 kWp)
Rahmenbedingungen
- Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 3.000 Euro pro Haushalt.
- Mehrere, verschiedene Maßnahmen können gemeinsam zur Auszahlung beantragt werden.
- Als „Bestand“ gelten alle Objekte, die vor dem 1. 1. 2020 errichtet wurden.
- Die „entstandenen Kosten laut Beleg“ können aus Sach- und Materialkosten (inkl. Mieten von Geräten) sowie aus Planungs- und Baukosten, sowie ähnlichen Kosten von Dienstleistern bestehen. Für die Festlegung der Förderhöhe können nur die „entstandenen Kosten laut Beleg“ anerkannt werden, die eindeutig der förderfähigen Maßnahme zuzuordnen sind und die für die Realisierung dieser Maßnahme erforderlich sind.
- Wenn eine Rechnungskopie/Angebot bzw. Nachweis von Verträgen als Nachweise gefordert werden, gilt: Die Unterlagen müssen die/den Verkäufer*in/Anbieter*in, die/den Käufer*in/Nutzer*in, die genaue Bezeichnung der Maßnahme/des Objektes, falls abweichend von der Rechnungsadresse die Durchführungsadresse, die Anzahl des Produktes/der Produkte sowie den gezahlten Preis enthalten. Im Fall von Rechnungen nach Umsetzung (zwingend als Beleg erforderlich) muss es sich um die Abschlussrechnung handeln.
- Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind möglich, sofern diese eine Kumulierung zulassen und es in den vorherigen Kapiteln nicht anders geregelt ist. Als Kumulierung im Sinne dieser Richtlinie zählen nur Zuschüsse, keine Steuererleichterungen, vergünstigten Kredite oder EEG-Einspeisevergütungen. Es erfolgt keine Prüfung seitens der Stadt zur Verträglichkeit mit anderen Förderprogrammen und die Stadt übernimmt keine Haftung für durch die städtische Förderung ggf. wegfallenden oder gekürzten Fördermittel einer anderen Stelle.
- Der Geltungsbereich ist auf das Stadtgebiet Wuppertal begrenzt.
- Förderanträge können gestellt werden für Maßnahmen die noch geplant sind sowie solche, die nach dem 01.01.2024 abgeschlossen wurden (Rechnungsdatum). Eine Förderung rückwirkend über diesen Zeitraum hinaus ist ausgeschlossen.
- Im Regelfall erfolgt eine Antragsstellung auf Fördermittel nach bereits erfolgter Umsetzung der Maßnahme und Zahlung durch die/den Antragssteller*in.
- In Ausnahmefällen kann bereits vor der Umsetzung ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Auf diese Weise können sich die/der Antragssteller*in »Fördermittel reservieren«. Diesem Antrag ist ein Angebot bzw. wenn möglich eine Auftragsbestätigung eines entsprechenden Dienstleisters/Anbieters beizufügen. In dem Angebot/Auftragsbestätigung muss erkennbar sein, dass die jeweils geforderten Bedingungen für die Fördermaßnahme eingehalten werden. Ggf. sind weitere Unterlagen beizufügen, falls alleine das Angebot diese Informationen nicht enthält. Falls eine vorherige Energieberatung für die Maßnahme erforderlich ist, muss auch der Nachweis der erfolgten Beratung dem Antrag beigefügt werden. Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags werden die entsprechenden Mittel für maximal 30 Tage für die/den Antragssteller*in reserviert. Anträge für »Mittel-Reservierungen« können nur bis zum 30.10.2024 gestellt werden. Bei »Mittel-Reservierungen« ist nach Umsetzung der Maßnahme die Abschlussrechnung per E-Mail einzureichen. Eine Förderung wird auch bei ggf. höherer Rechnungssumme nur in der Höhe gewährt, die vorab reserviert wurde.
- Für denkmalgeschützte Gebäude ist die Zustimmung der unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Wuppertal vorzulegen.
- Das Förderprogramm verteilt an Privatpersonen ausschließlich städtische Haushaltsmittel als Fördermittel. Bei dem Förderbetrag/den Fördermitteln handelt es sich um einen Brutto-Zuschuss. Es findet durch die Stadt Wuppertal keine steuerliche Prüfung des Einzelfalls statt, so dass die/der Fördernehmer*in die steuerliche Behandlung in der eigenen Steuererklärung zu berücksichtigen hat.
Förderquoten und Förderbedingungen
Erneuerbare Energien
Die Energiewende wird elektrisch! In Zukunft werden wir Strom zunehmend auch für die Erzeugung von Wärme und für Mobilität nutzen. Daher brauchen wir einen deutlichen Zuwachs an Anlagen zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und für mehr Energieeffizienz.
Allgemeine Bedingungen in diesem Bereich
- Energieberatung vor Umsetzung der Maßnahme notwendig. Mindestens Beratung durch die Verbraucherzentrale (VZ) NRW mit entsprechendem Schwerpunkt. Alternativ: Beratung von einem Energieberater, der zertifiziert/gelistet ist nach dena, BAFA, Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Nachweis: E-Mail der VZoder Beratungsprotokoll.
Für die Förderung einer PV-Anlage ist keine Energieberatung notwendig. - Bei der Nutzung von auf Strom basierenden Heizungsanlagen (z. B. Wärmepumpe), oder anderen haustechnischen Geräten die hier aufgeführt sind, ist die Nutzung von Ökostrom in Höhe von 100% verpflichtend, Bezug von Ökostrom, der mit einem der folgenden Siegel zertifiziert ist »Ok Power« oder »EKOenergie« oder »Grüner Strom Label der Umweltverbände« oder »TÜV Süd – EE01/EE02« oder »TÜV Nord – Geprüfter Ökostrom« oder »RenewablePLUS«. Ein Zertifikat allein über Herkunftsnachweise reicht nicht aus. Alternativ: Nachweis einer eigenen Anlage des Antragsstellers zur Erzeugung erneuerbarer Energie – Nachweis mittels Auszug aus dem Marktstammdatenregister.
Sanierung der Gebäudehülle
Der Wärmebedarf unserer Wohngebäude muss sinken und es braucht neue Wärmequellen. Die Energiewende ist in diesem Sinne auch eine „Wärmewende“ und eine „Bauwende“.
Allgemeine Bedingungen in diesem Bereich
Energieberatung vor Umsetzung der Maßnahme notwendig. Mindestens Beratung durch die Verbraucherzentrale (VZ) NRW mit entsprechendem Schwerpunkt. Alternativ: Beratung von einem Energieberater, der zertifiziert/gelistet ist nach dena, BAFA, Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes. Nachweis: E-Mail der VZ oder Beratungsprotokoll.
Was wird nicht gefördert?
- Maßnahmen, die vor dem 01.01.2024 umgesetzt wurden.
- Maßnahmen, die gegen (bau)rechtliche Belange bzw. Gesetze oder Verordnungen verstoßen.
- Antragsstellende haben die baurechtliche Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit sicherzustellen.
- Maßnahmen, bei denen die Angemessenheit der Kosten nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.
- Eigenleistungen in Form von selbst geleisteter Arbeit. Bei Eigenleistung sind nur Sach- und Materialkosten förderfähig.
- Maßnahmen an Gebäuden, bei denen weniger als 50 % der Fläche für Wohnzwecke genutzt wird, sowie Maßnahmen an allen Gebäuden mit über 8 Wohneinheiten. Eigentümergemeinschaften sind hiervon ausgenommen.
- Maßnahmen, deren Umsetzung gesetzlich vorgeschrieben ist.
Weiterführende Informationen und Hilfestellungen rund um das Thema Energetische Sanierung
Weitere Informationen finden Sie auf der Microsite: Hier aktuellen Link einfügen, Energieeffiziente, nachhaltige klimagerechte Gebäude
Außerdem weisen wir Sie gerne auf das Solar- und Gründachpotenzialkataster (Öffnet in einem neuen Tab) hin, auf welcher sich Planungshilfen und Linksammlungen zu Photovoltaik-Anlagen finden.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung vereint: weitere Fördermöglichkeiten
Neben dem Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ gewährt die Stadt Wuppertal Fördermittel des Bundes und des Landes zur Durchführung eines Hier aktuellen Link einfügen: Hof- und Fassadenprogramms in ausgewählten Stadtgebieten.
Noch nicht die passende Förderung für Ihr persönliches Klimaschutz- oder Klimawandelanpassungsvorhaben gefunden? Das Förder.Navi (Öffnet in einem neuen Tab) von NRW.Energy4Climate (Öffnet in einem neuen Tab) bietet weitere Informationen zu dauerhaft angebotenen Förderprogrammen.
Kontakt
Ort
Herr Daniel Gensch
Abteilungsleiter*in
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Fördermittel des Bundes
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 30.04.2025 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Ein Stadtteil auf der Suche nach dem guten Leben
Ausstellung: Oberbarmen - Ein Stadtteil auf der Suche nach dem guten Leben
Wie sieht gutes Leben im Quartier aus? Über einen Zeitraum von insgesamt 18 Monaten hinweg machte sich ein der ganze Stadtteil Oberbarmen auf die Suche nach Antworten auf diese Frage.
Träger des Projektes ist das Bürgerforum Oberbarmen, das in Kooperation mit weiteren Akteuren die Umsetzung gestaltet. Mit dem Klimamanagement unterstützen wir dieses Projekt im Koordinationsteam und freuen uns sehr auf diesen spannenden Prozess.
In der ersten Projektphase von Juni bis August 2022 waren vor allem die Bürger*innen des Stadtteils gefragt. Bei Zukunftswanderungen durch den Stadtteil, Straßengesprächen oder vor dem Klimacontainer an der Nordbahntrasse konnten sie ihre Vorstellung von einem guten Leben erzählen oder auf gestalterische Weise festhalten.
Die Ausstellung am 7. September veranschaulichte die spannenden Ergebnisse aus der ersten Projektphase, dazu boten die Räumlichkeiten des Färberei e.V. an der Berliner Straße den perfekten Rahmen.
Mit der zweiten Projektphase ab September wurden im Rahmen von Zukunftswerkstätten sechs Themen bearbeitet, um konkrete Ideen für ein gutes Leben in Oberbarmen zu formulieren. Neben Mobilität ging es auch um Energiewandel, Neue Ökonomie, Ernährung, Natur- und Grünentwicklung sowie soziales Miteinander im Quartier. Auch die Ergebnisse der Zukunftswerkstätten wurden zu Beginn des darauffolgenden Jahres im Rahmen einer Veranstaltung vorgestellt.
Ihren offiziellen Abschluss fand die Suche nach dem guten Leben in Oberbarmen am 4. Juni 2023 mit dem Tag des guten Lebens. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage zum Tag des guten Lebens (Öffnet in einem neuen Tab).
Sie möchten an Zukunftswerkstätten teilnehmen oder sind interessiert an weiteren Neuigkeiten zu diesem Projekt? Dann folgen Sie uns gern auf Social Media und erhalten damit alle wichtigen Informationen zeitnah.
Social Media
Das Ressort Klima und Nachhaltigkeit ist auch auf Instagram! Jetzt folgen und stets auf dem Laufenden bleiben. #Wupperwandel
Instagram: https://www.instagram.com/klima.tal/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Tag des guten Lebens - Zukunftsveranstaltung am 29.03.2023
Seit Herbst 2022 macht sich Oberbarmen auf die Suche nach dem guten Leben. Im Rahmen dieser Suche fanden verschiedene Zukunftswerkstätten mit Expert*innen statt, in denen Bürger*innen des Quartiers sich über ihre Gedanken zur zukünftigen Gestaltung von Oberbarmen austauschen und neue Ideen einbringen konnten. Im Fokus der Ideen und Initiativen stehen die Themen Mobilität, Ernährung, Urbanes Grün, Soziales Miteinander, Energie und Neue Ökonomie.
Bei der Zukunftsveranstaltung am 29. März präsentierten die Teilnehmer*innen und Expert*innen die Ergebnisse dieser themenbasierten Zukunftswerkstätten. Außerdem gab Gelegenheit zum Austausch darüber, wie die Zukunft des Stadtteils auch in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung gestaltet werden kann.
Alle Interessierten waren herzlich eingeladen
am 29. März um 18 Uhr
im Forum Langerfeld, Heinrich-Böll-Straße 240 – 250
dabei zu sein.
Fördermittel des Bundes
Die Teilnahme am Projekt "Tag des guten Lebens" erfolgt im Rahmen des Klimamanagements. Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Quartiersprojekte
Energieberatung im Gebiet Wilhelmring
Steigende Energiepreise, neue gesetzliche Anforderungen: Sie wissen noch nicht, wie Sie künftig heizen wollen, ob Sie ihr Haus dämmen sollen oder ob eine Solaranlage sinnvoll ist? Im Quartier am Wilhelmring wurde den Hausbesitzer*innen ein spannendes Angebot zum direkten Informationsaustausch über das Thema Energieeffizienz gemacht. Die Stadt Wuppertal bot in einer Aktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Infopaket zum Thema mehr Energieeffizienz für Ihr Zuhause an.
Vortrag und Diskussion „Was kommt mit dem Gebäudeenergiegesetz auf uns zu?“ (16. April 2024, 19 Uhr, Siedlerheim Wilhelmring, Neuenhaus 94, 42349 Wuppertal)
Offene Energie-Sprechstunde (4. Mai 2024, 10 bis 12 Uhr, Siedlerheim Wilhelmring, Neuenhaus 94, 42349 Wuppertal)
Individuelle Energieberatungen der Verbraucherzentrale NRW: Telefonisch, per Videoberatung oder vor Ort:
Anmeldungen bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale unter 0202 / 693 758 06
Stichwort „Aktion Wilhelmring“ oder wuppertal.energieverbraucherzentralenrw
Die Aktion lief vom 6. April bis 31. Mai 2024 und fand im Gebiet Wilhelmring in den folgenden Straßen statt:
Wilhelmring
Neuenhaus
Rauhausfeld
Hans-Rauhaus Straße
Am Köhler
Neuenhofer Straße
Liefenbusch
Hahnerberger Straße (gerade Nummern 146 bis 246)
Korzerter Straße
Taunusweg
Vonkeln
Weitere Informationen zur Energieberatung im Gebiet Wilhelmring finden Sie hier:
Energieberatung Wilhelmring
Fördermittel des Bundes
Das Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen“ (KlikKS) wird im Rahmen des Klimamanagements erstellt. Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
KlikKS
KlikKS: Ehrenamt trifft Klimaschutz
Jetzt startet „KlikKS“ in Wuppertal: In dem Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen“ (KlikKS) werden Bürgerinnen und Bürger zu ehrenamtlichen Klimaschutzpaten ausgebildet. Sie sollen andere für den Klimaschutz begeistern und motivieren. Initiiert wird das Projekt von der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate.
Ab sofort sucht die Stadt zusammen mit NRW.Energy4Climate Ehrenamtliche, die in Wuppertal bei KlikKS mitmachen möchten. Gefragt sind Menschen aus den Stadtteilen Vohwinkel, Cronenberg, Heckinghausen, Oberbarmen-Wichlinghausen, Elberfeld-West und Elberfeld. Pro Stadtteil werden ein bis zwei Klimaschutzpaten gesucht. Insgesamt können zehn Menschen an dem Projekt teilnehmen.
Zunächst erhalten die Klimaschutzpaten an vier Tagen eine Schulung. Danach sollen sie in der Lage sein, mögliche und sinnvolle Klimaschutzmaßnahmen vor Ort auf den Weg zu bringen und umzusetzen. Ein Beispiel für eine solche Maßnahme ist der LED-Tauschtag, an dem Menschen im Stadtteil ihre Glühbirnen durch LEDs ersetzen können. Ein anderes Beispiel ist eine Aktion für die Begrünung des Straßenrands. Zusätzlich könnten die Paten Workshops und Treffen organisieren sowie Klimaschutz-Kampagnen unterstützen. Außerdem sollen sie Informationen und Ansprechpartner rund um das Thema Klimaschutz kennen und diese den Bürgern weiterleiten.
Die Paten sind gleichzeitig Bindeglied zwischen der kommunalen Verwaltung, Vereinen und Institutionen. Der Stadtrat hatte dem Projekt KlikKS in seiner Sitzung am 5. September seine Zustimmung erteilt.
Das bundesweite Kooperationsprojekt KlikKS wird von der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz, NRW.Energy4Climate und mit Partnerstädten in NRW organisiert. Insgesamt sind an dem Projekt acht Bundesländer beteiligt. NRW.Energy4Climate ist einer von acht Projektpartnern. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundeswirtschaftsministeriums und läuft zunächst bis zum Februar 2025.
Wer sich am KlikKS Projekt beteiligen möchte oder Fragen hat, meldet sich bei:
Alina Schröder
NRW.Energy4Climate
alina.schroederenergy4climatenrw
Kontakt
Ort
Frau Ruth Mörschel
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal
Kontakt
Fördermittel des Bundes
Das Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen“ (KlikKS) wird im Rahmen des Klimamanagements erstellt. Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Stromspar-Check
Das Klima schützen und dabei auch noch sparen…
…Das geht und zwar oft auch schon mit einfachen Maßnahmen. Diese müssen nur erst erkannt werden. Deshalb bietet der Caritasverband Wuppertal/Solingen (WSG) in Kooperation mit der Stadt Wuppertal, den Wuppertaler Stadtwerken WSW und dem Jobcenter Wuppertal einen kostenlosen Energiespar-Check für Haushalte mit geringem Einkommen an. Das Angebot ist Teil des bundesweiten Projekts „Stromspar-Check“, das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) gefördert wird.
Das Projekt: Was bringt mir der Energiespar-Service?
Das Angebot ist kostenlos. Mit gezielten Maßnahmen werden Energiesparpotenziale genutzt, die am Ende sogar helfen können, bares Geld einzusparen. Der gesenkte Verbrauch schlägt sich direkt in geringeren Abschlagskosten nieder und das damit eingesparte Geld kann an anderer Stelle genutzt werden.
Wie läuft das ab?
Das Projekt richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen in Wuppertal. Für eine Terminvereinbarung können Sie Kontakt aufnehmen mit dem Caritasverband WSG. Ansprechpartner ist Dieter Rietmann, Telefon: 0202 28052-0, E-Mail: dieter.rietmanncaritas-wsgde. Ein Stromspar-Team kommt dann zu Ihnen nach Hause, um den Ist-Zustand ihres Energie- und Wasserverbrauchs zu erheben und mit Ihnen zu besprechen. Dazu müssen verschiedene Messungen durchgeführt werden. Sobald die Messergebnisse vorliegen, wird ein auf Sie zugeschnittenes Konzept erstellt: Welche Geräte sollten ausgetauscht oder repariert werden? Welche Nutzungsänderungen sind möglich? Darüber hinaus erhalten Sie weitere Tipps zum Einsparen von Ressourcen und Soforthilfen. Bei einem zweiten Besuch des Stromspar-Teams erhalten Sie kostenlose Soforthilfen wie beispielsweise LED-Lampen, abschaltbare Steckdosenleisten, Strahlregler für Wasserhähne oder einen wassersparenden Duschkopf. Die Soforthilfen werden auch sofort montiert. Sie sparen ab der ersten Minute. Darüber hinaus erhalten Sie einen individuellen Stromspar-Fahrplan und qualifizierte Tipps wie Sie Ihren Stromverbrauch mit einfachen Mitteln weiter reduzieren können.
Kurzum das bietet Ihnen der Stromspar-Check: Sie erhalten Unterstützung, um möglichst einfach Energiesparpotenziale in Ihrem Zuhause ausschöpfen und dabei Geld sparen zu können. Durch die Nutzung bewährter Energie- und Wasserspartechniken können Sie außerdem einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, CO2-Emissionen mindern und Ressourcen schonen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich einfach beim Caritasverband WSG unter Tel. 0202 28052-0 oder dieter.rietmanncaritas-wsgde. Details und individuelle Fragen besprechen die Mitarbeiter*innen gerne persönlich mit Ihnen.
Hinweis zu einem weiteren hilfreichen Angebot: Energieschuldnerberatung
Finanziell unterstützt durch die WSW bietet die Verbraucherzentrale in Wuppertal eine Erstberatung für verschuldete Haushalte an, die ihre Energierechnung nicht regelmäßig begleichen können. Energiekunden, die in existenzielle Notlagen geraten sind, haben dadurch die Möglichkeit, tragfähige Vereinbarungen zur Regulierung von Zahlungsrückständen zu finden. Energiesperren können so abgewendet werden. Zu erreichen ist die Erstberatung in der Verbraucherzentrale Wuppertal, Schlossbleiche 20 telefonisch unter 0202 693758 08.
Fördermittel des Bundes
Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 30.04.2025 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Informations- und Beratungsangebote
Hier finden Sie Informations- und Beratungsangebote rund um die energetische, klimagerechte Sanierung privater Wohngebäude in Wuppertal.
Energieberatung
Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Wuppertal
Beratung zu Heizung, Wärmedämmung, Solarenergie, Strom- und Gaslieferverträgen, Budget- und Rechtsberatung zu Energieschulden. Persönlich, telefonisch oder per Video. Online-Vorträge. Ausführliche Online-Informationen.
Zielgruppe: privat
Art des Angebotes: Beratung, Information
WSW Energie & Wasser AG
Produkt- und Energieberatung, Energiespartipps und -checks, Beratung zu Heizung, Wärmedämmung, Solarenergie, Strom- und Gaslieferverträge, E-Mobilität, Verleih von Messgeräten.
Zielgruppe: privat, gewerblich
Art des Angebotes: Beratung, Information
Sanierungsinitiative ALTBAUNEU
NRW.Energy4Climate
Fortsetzung des Informationsangebots ALTBAUNEU, unterstützt Kommunen bei Vermittlung von Informationen zur Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern.
Zielgruppe: privat, öffentlich
Art des Angebotes: Information
Initiative "Zukunft Zuhause - Nachhaltig sanieren"
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
stellt Arbeitshilfen und Aktionspakete zur Erstansprache von Gebäudeeigentümer*innen zur Verfügung. Für Eigentümer*innen gibt es ein Webangebot, u.a. mit Ratgeber, Vorträgen und Newsletter.
Zielgruppe: privat, öffentlich
Art des Angebotes: Information
Liste EnergieeffizienzExperten für Förderprogramme des Bundes
Deutsche Bundesstiftung Umwelt
qualifizierte Fachkräfte beraten zu den Themen energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Zielgruppe: privat, gewerblich, öffentlich
Art des Angebotes: Information
Stadt Wuppertal
Bezuschussung von Entsiegelung, Begrünung, Herrichtung und Gestaltung von Hof- und Gartenflächen, Begrünung von Dachflächen sowie Begrünung und Gestaltung von Außenwänden auf privaten Grundstücken (oder in unmittelbarer Nähe dieser).
Zielgruppe: privat
Art des Angebotes: Beratung, Information, Förderung
Wohnraumförderung
Stadt Wuppertal
umfasst Mietwohnungsbau, Maßnahmen im Bestand und Eigentumsförderung;
Eigentümer*innen unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze werden bei Maßnahmen am Eigenheim gefördert.
Zielgruppe: privat
Art des Angebotes: Förderung
"Steuervergünstigungen im Bereich von Sanierungsgebieten in Wuppertal“ für Hauseigentümer, Grundstückskäufer und Interessenten
Stadt Wuppertal
In Sanierungsgebieten der Stadt Wuppertal haben Grundstückseigentümer*innen die Möglichkeit, für die Sanierung und Instandsetzung ihrer Gebäude Steuervergünstigungen zu erhalten.
Zielgruppe: privat
Art des Angebotes: Beratung, Information
BarmenUrban/ Thema u.a. Wohnen in der Barmer Innenstadt
S·T·E·R·N GmbH - NRW im Auftrag der Stadt Wuppertal
Initial-Beratung von investitionsbereiten Immobilienbesitzer*innen im ISEK-Gebiet¹ Barmen zu den Themen nachfrage- und klimagerechte Erneuerung von Fassaden und Wohnraum, Fördermöglichkeiten.
1) ISEK = integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept
Zielgruppe: privat
Art des Angebotes: Beratung, Information
Stromspar-Check
Caritasverband Wuppertal/Solingen e.V.
kostenloser Energiespar-Check für Haushalte mit geringem Einkommen
Erfassung des Ist-Zustandes und anschließend zugeschnittener Stromspar-Fahrplan inkl. Tipps zur Ressourceneinsparung und Bereitstellung von Soforthilfen.
Zielgruppe: privat
Art des Angebotes: Beratung, Information
Energie- und Handwerkerberatung
Haus und Grund in Kooperation mit Behrens GmbH und ibs Immobiliengruppe
Energie- und Handwerksberatung zu Sonderkonditionen für Vereinsmitglieder von Haus und Grund. Das Angebot umfasst insbesondere auch rechtliche Prüfung von Handwerksverträgen und Begleitung bei rechtlichen Problemen mit Handwerkern sowie Beratung zum Thema Modernisierungsmieter-höhungen bei energetischen Modernisierungsmaßnahmen.
Zielgruppe: privat (nur für Mitglieder)
Art des Angebotes: Beratung
Living Lab NRW
Bergische Universität Wuppertal
zentrale Forschungs- und Bildungseinrichtung des Landes NRW zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Zielgruppe: privat, gewerblich, öffentlich
Art des Angebotes: Information, Ausstellung
Energiequartier
Aufbruch am Arrenberg e.V. in Kooperation mit Viadukt GmbH
Digitaler Assistent für Eigentümer:innen vom Wohnimmobilien in Wuppertal. Gebäude analysieren, Maßnahmen und Finanzierungen planen.
Zielgruppe: privat, gewerblich, öffentlich
Art des Angebotes: Beratung, Information
Weitere hilfreiche Links
- LANUK: Solarkataster NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Wuppertal: Solar- und Gründachkataster Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
- NRW.Energy4Climate: Leitfaden: Photovoltaik auf Dächern (Öffnet in einem neuen Tab)
- difu Ratgeber: Klimagerechtes Bauen (Öffnet in einem neuen Tab)
- co2online: Klimaschutz der wirkt (Öffnet in einem neuen Tab)
- co2online: Moderne Technologien für den Klimaschutz (Öffnet in einem neuen Tab)
- VCD: Bundesweites Netzwerk Wohnen und Mobilität (Öffnet in einem neuen Tab)
- Mein Klimaschutz: Machen Sie mit? (Öffnet in einem neuen Tab)
- Umweltbundesamt: CO2-Rechner (Öffnet in einem neuen Tab)
- Stadt Wuppertal: Fernwärme in Wuppertal
Fördermittel des Bundes
Die Teilnahme am Projekt "Tag des guten Lebens" erfolgt im Rahmen des Klimamanagements. Dank der Fördermittel des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie der Nationalen Klimaschutzinitiative startete im September 2021 das Vorhaben "KSI: Klimamanagement Stadt Wuppertal, Umsetzung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes mit integriertem Handlungsfeld Anpassung an den Klimawandel".
Für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes ist der Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2024 vorgesehen (Förderkennzeichen: 67K15165).
Kontakt
Ort
Herr Daniel Gensch
Abteilungsleiter*in
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal