Beschreibung
Beschreibung
Befreiungen von dieser Anschlusspflicht sind nur dann möglich, wenn für die Herstellung der zum Anschluss notwendigen Grundstücksentwässerungsanlagen ein unverhältnismäßig hoher, nicht zumutbarer Aufwand erforderlich ist. Hierdurch wird die Gemeinschaft der Gebührenzahler gestärkt, denn wenn Gebührenzahler aus Kostengründen die Gemeinschaft aufkündigen, steigen allein deswegen für die verbleibenden Gebührenzahler die Gebühren.
Umweltorientiertes Verhalten wird im gebührenrechtlich möglichen Rahmen gefördert. Folgende, an die Kanalisation angeschlossenen Flächen werden bei der Gebührenermittlung nur zu einem Teil berücksichtigt:
- Flächen mit Anschluss an eine Versickerungsanlage mit Überlauf in die Kanalisation zu 50%
- Flächen mit Dachbegrünung zu 50%,
- Flächen mit Ökopflaster zu 70%.