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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Barrierefreiheit bei der Stadt Wuppertal

In unserer Stadt leben Menschen mit Behinderung (Stand 31.12.2011) Mit zunehmendem Alter steigt die Anzahl der behinderten und schwerbehinderten Menschen an, da das Risiko erworbener Behinderungen (durch Krankheit etc.) zunimmt.

Barrierefreiheit

Es besteht der Anspruch für alle Menschen - ob mit Behinderung oder ohne Behinderung – selbst bestimmt leben zu können und das geht eben nur ohne Barrieren. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert seit der Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes/ BGG NRW  im Jahr 2003. 

Was heißt Barrierefreiheit?

  • die Auffindbarkeit (Wo kann ich es finden?)
  • die Zugänglichkeit (Wie komme ich rein?) und
  • die Nutzbarkeit (Kann ich es bedienen?)

der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen!


Was bedeutet Gleichstellung im Sinne des BGG NRW? 

  • Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen oder verhindern
  • Eine Chancengleichheit für alle Menschen erreichen 

Barrierefreier Internetauftritt

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wuppertal ist bemüht, das Onlineangebot mit seinen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates sind das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW). Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für aktuell aufgerufene Assistenten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen BITV

Diese Website ist mit der BITV NRW weitestgehend vereinbar. Ein unabhängiger BITV-Test steht noch aus. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.


Nicht barrierefreie Inhalte sind derzeit insbesondere die ausgefüllten PDFs bzw. die generierten PDFs als Ergebnis der Erfassung von Angaben über einen Assistenten. Gründe sind insbesondere

  • verschiedene Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Grundlagen für die Datenabfragen ergeben
  • technische Zwangspunkte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit nationalen Rechtsvorschriften

  • Einhaltung von Formvorschriften für Formulare entsprechender gesetzlicher Vorgaben
  • PDFs nach Abschluss des Ausfüllprozesses zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit von erfassten Daten

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Anforderungen von kundenspezifischen Texten und Gestaltungsvorgaben
  • Vielzahl der Formulare
     

Vorlesefunktion
Als zusätzlichen Service empfehlen wir die, in die Browseroberfläche integrierten Vorlesefunktionen zu nutzen.


Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung auffallen, können Sie uns hier informieren: Barrieren melden (Öffnet in einem neuen Tab)


Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.wuppertal.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik bei der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen wenden.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-itmags.nrwde

Diese Erklärung wurde am 02.11.2020 erstellt.

Anträge online einreichen

Alle Dienstleistungen der Stadt Wuppertal werden auf der Website unter „RATHAUS ONLINE“ ausführlich beschrieben. Unter "Download und Links" stehen die passenden Formulare in barrierefreiem pdf-Format bereit. Unter „Kontakt“ finden Sie passende Ansprechpartner. Im Serviceportal der Stadt Wuppertal können Anträge komplett online eingereicht werden. Das Angebot wird hier laufend erweitert.

Serviceportal Wuppertal

Serviceportal Wuppertal

Barrierefreie Kommunikation

Alle Bürgerinnen und Bürger sollen die gleichen Chancen haben, mit ihrer Stadtverwaltung in Kontakt zu treten. Zur Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung gibt es vielfältige Möglichkeiten:

  • eine bestimmte Ansprechperson
    Im Internet finden Sie zu jeder Dienstleistung im Reiter "Kontakt" die E-Mailadresse und die Telefonnummer Ihrer Ansprechperson. Klicken Sie auf den Namen der Ansprechperson und Sie sehen zusätzlich auf der Visitenkarte die Faxnummer angegeben. Das hilft Menschen mit Hörbehinderungen und /oder Sprachstörungen.

  • allgemeines Kontaktformular
    Auf jeder beliebigen Internetseite gibt es ganz oben rechts ein Feld "Kontakt". Hier öffnet sich ein E-Mailformular, auf dem Sie Ihr Anliegen der Stadtverwaltung übermitteln können.

  • allgemeine telefonische Anfrage
    Zur allgemeinen telefonischen Kontaktaufnahme steht unser ServiceCenter unter der Telefonnummer 563 0 montags bis freitags von 7 bis 19 Uhr zur Verfügung.

  • Behindertenbeauftragte
    Sollten Sie Probleme bei der Nutzung städtischer Leistungen wegen bestehender Barrieren haben, können Sie sich gerne an die  Behindertenbeauftragte wenden.

Barrierefreier Zugang zu Gebäuden

Informationen rund um das Thema Barrierefreiheit in städtischen Gebäuden erhalten Sie auf den Webseiten des Gebäudemanagements der Stadt Wuppertal (GMW).
 
Neben detaillierten Erläuterungen zu den umgesetzten Maßnahmen - die meist mit Bildern zur besseren Darstellung versehen sind - finden Sie hier auch Ansprechpersonen zum Thema „Barrierefreies Bauen“ und für die jeweiligen Gebäude.

Weitere Informationen

Frau Sandra Heinen
Behindertenbeauftragte

Erläuterungen und Hinweise

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