Lern- und Entwicklungsplanung
Der individuelle Lern- und Entwicklungsplan hat die Aufgabe, zentrale Informationen über die Schülerin oder den Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammenzustellen, Entwicklungsziele zu beschreiben und differenzierte Maßnahmen und Verantwortlichkeiten festzulegen. Die einzelnen Ziele des Förderplans sollen konkret, im geplanten Zeitraum erreichbar und überprüfbar formuliert sein und im Unterricht flexibel umgesetzt werden. Die Schulen können dazu eigene Formate zur Dokumentation entwickeln und einsetzen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sollen ihre überfachlichen und fachbezogenen Kompetenzen im Unterricht erweitern können. Daher ist eine deutliche Anbindung der individuellen sonderpädagogischen Förderplanung an die curricularen Grundlagen des jeweiligen Bildungsganges erforderlich. Gemäß §32 und §40 AO-SF werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben.