Der Übergang von der Primarstufe in die Sekundarstufe I ist für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf ein von der Regionalkonferenz koordiniertes Verfahren.
Die Erziehungsberechtigten werden hierzu über die abgebenden Grundschulen und Förderschulen ausführlich beraten.