Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf können sich Änderungen ergeben. Förderschwerpunkte, Bildungsgänge oder Förderorte können sich im Laufe der Förderung ändern.
Vor der Antragstellung ist ein Gespräch mit den Sorgeberechtigten zu führen.