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WuppertalKultur & Bildung

Gewährung freier Lernmittel

Der jährliche Eigenanteil, der von den Schulen festgelegt wird, ist nur Beziehern und -innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Roem. 12 (SGB XII - Grundsicherung) zu erstatten, sofern die Stadt Wuppertal Schulträger der besuchten Schule ist.

Erstattung nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz

Der Antrag ist formlos beim Stadtbetrieb Schulen einzureichen.

Beizufügen sind:

  • original Quittungen
  • Buchliste der Schule
  • Ihre Bankverbindung

Erläuterungen und Hinweise

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