Erstattung nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz
Der Antrag ist formlos beim Stadtbetrieb Schulen einzureichen.
Beizufügen sind:
- original Quittungen
- Buchliste der Schule
- Ihre Bankverbindung
Der jährliche Eigenanteil, der von den Schulen festgelegt wird, ist nur Beziehern und -innen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Roem. 12 (SGB XII - Grundsicherung) zu erstatten, sofern die Stadt Wuppertal Schulträger der besuchten Schule ist.
Der Antrag ist formlos beim Stadtbetrieb Schulen einzureichen.
Beizufügen sind: