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Bauaufsicht Wuppertal

Einsicht in abgeschlossene Bauakten (Altakten)

Sie möchten Einsicht in frühere und bereits abgeschlossene Baugenehmigungsunterlagen eines Grundstücks erhalten? Das Altaktenarchiv der Bauaufsicht Wuppertal unterstützt Sie dabei. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag stellen und was Sie dabei beachten müssen.

Wer wir sind

Das Altaktenarchiv der Bauaufsicht Wuppertal umfasst abgeschlossene Bauakten ab dem Jahr 1945. Es dient in erster Linie öffentlich-rechtlichen Zwecken und steht der Allgemeinheit nicht uneingeschränkt zur Verfügung. 

Bitte beachten Sie:
Akten zu Gebäuden, die vor 1945 entstanden sind, wurden im Krieg weitestgehend zerstört – eine Einsicht ist in diesen Fällen meist nicht möglich. Liegen zu Ihrem Grundstück keine Akten vor, erhalten Sie eine Negativauskunft. Bitte beachten Sie, dass die Grundgebühr auch bei einer Negativauskunft anfällt.

Die Akten des Altaktenarchivs sind bereits überwiegend digitalisiert. In einigen Fällen können Unterlagen noch analog vorliegen. Sie werden nach Eingang Ihres Antrags über die vorliegende Form und das weitere Vorgehen informiert.

Antragstellung

Anträge auf Altakteneinsicht werden ausschließlich online über das Serviceportal der Stadt Wuppertal gestellt. Eine Antragstellung auf anderem Wege ist nur in besonderen Ausnahmefällen und nach vorheriger Rücksprache möglich.

Die Antragstellung ist für Privatpersonen und Unternehmen möglich – mit oder ohne Online-Authentifizierung. Alle weiteren Informationen und Anleitungen finden Sie direkt im Serviceportal.

Jetzt Antrag stellen

Stellen Sie Ihren Antrag auf Altakteneinsicht bequem online über das Serviceportal der Stadt Wuppertal.

Ablauf und Kosten

Nach erfolgter Recherche werden Sie über das Serviceportal benachrichtigt und erhalten die Unterlagen im PDF-Format sowie den Gebührenbescheid zur Überweisung. In Einzelfällen kann eine Einsicht vor Ort erforderlich sein. Sie werden darüber gesondert informiert.

Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Die Serviceleistungen sind nach der gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal kostenpflichtig – auch bei einer Negativauskunft fällt die Grundgebühr an.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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