Der richtige Kontakt für Ihr Anliegen
Die Bauaufsicht Wuppertal ist mit mehreren Teams aufgestellt, die jeweils unterschiedliche Aufgaben wahrnehmen. Je nachdem, ob Sie eine allgemeine Frage zum Baurecht haben, Ihren Antrag einreichen möchten, Auskunft zu einem laufenden Verfahren benötigen oder Einsicht in Altakten beantragen wollen: Die richtige Ansprechperson hängt von Ihrem konkreten Anliegen ab.
Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welches Team für welches Anliegen zuständig ist und wie Sie dieses am besten erreichen. Wenn Sie unsicher sind, wo Sie anfangen sollen, ist die Bürgerberatung Bauen immer die richtige erste Anlaufstelle – zu den Sprechzeiten müssen Sie keinen Termin vereinbaren.
Allgemeine Beratung und Antragsannahme
Bürgerberatung – Bauen, Prüfen, Teilen
Für allgemeine Fragen zum öffentlichen Baurecht, zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zu Antragsverfahren sowie zur Antragsannahme wenden Sie sich an die Bürgerberatung. Die Bürgerberatung ist Ihre erste Anlaufstelle, persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Fragen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren
Bautechnische Teams Ost und West
Für Fragen zu einem laufenden Baugenehmigungsverfahren wenden Sie sich bitte an das zuständige bautechnische Team. Je nach Lage Ihres Vorhabens ist Team Ost oder Team West zuständig. Termine mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung können Sie bequem online buchen. Halten Sie dafür bitte Ihr Aktenzeichen bereit.
Bauverwaltung und Altakten
Team Bauverwaltung und Bürgerservice Hausakten
Für allgemeine Verwaltungsangelegenheiten des Teams Bauverwaltung wenden Sie sich bitte zunächst an die Bürgerberatung. Diese stellt den Kontakt zur richtigen Ansprechperson her.
Für Fragen zur Einsicht in Hausakten und Altakten sowie zur Vorbereitung eines Auskunftsantrags können Sie den Bürgerservice Altakten direkt kontaktieren.
Fragen zur Grundstücksteilung
Grundstücksteilung
Die Grundstücksteilung ist ein eigenständiges Aufgabengebiet der Bauaufsicht Wuppertal im Team der Bauberatung. Wenn Sie ein Grundstück teilen möchten, wenden Sie sich direkt an unseren Kontakt für Grundstücksteilungen oder lassen Sie sich durch eine*n öffentlich bestellte*n Vermessungsingenieur*in dazu beraten.