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Bauaufsicht Wuppertal

Ihr Weg zur Baugenehmigung

Von der ersten Idee bis zur fertigen Genehmigung – die Bauaufsicht Wuppertal begleitet Sie auf dem Weg zu Ihrem Bauvorhaben. Hier erfahren Sie, wie Sie sich vorbereiten, wo Sie Beratung erhalten und wie Sie Ihren Antrag einreichen.

Gut vorbereitet zum Ziel

Um für Ihr Bauvorhaben möglichst schnell und reibungslos eine Entscheidung zu erhalten, empfiehlt es sich, sich bereits im Vorfeld der Antragstellung über alle erforderlichen Formalitäten zu informieren und die Genehmigungsfähigkeit Ihres Vorhabens einschätzen zu lassen.
Die Bauaufsicht Wuppertal unterstützt Sie dabei gerne.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Wuppertal gliedern sich zunächst in zwei Rechtsbereiche. Das Bauplanungsrecht beschäftigt sich mit Grund und Boden, das Bauordnungsrecht beschäftigt sich mit dem Gebäude.

  1. Unter das Bauplanungsrecht fallen Gesetze und Verordnungen, die bundesweit gelten, besonders bedeutend sind hier das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Das Baugesetzbuch bildet in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung die Grundlage für das Aufstellen von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Diese legen fest wie und in welchem Ausmaß bestimmte Grundstücke genutzt werden dürfen.
  2. Unter das Bauordnungsrecht fallen Gesetze und Verordnungen, die landesweit gelten, besonders bedeutend ist hier die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Öffnet in einem neuen Tab).

In der BauO NRW ist unter anderem geregelt,

  • wie das Grundstück beschaffen sein muss um bauen zu dürfen,
  • wie ein Gebäude ausgeführt werden muss,
  • wer am Bau beteiligt ist,
  • welche Aufgabe die Bauaufsicht hat, welche Genehmigungsverfahren es gibt und
  • welche Verstöße gegen dieses Gesetz in welcher Form geahndet werden.

Schritt für Schritt zur Genehmigung


1. Vor der Antragstellung

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir Ihnen, sich über das zu bebauende Grundstück zu informieren: Gilt für das Grundstück ein Bebauungsplan? Gibt es bereits erteilte Baugenehmigungen? Sind Baulasten eingetragen? Liegt eine Statik für ggf. schon bestehende Gebäude vor? Diese Informationen können für die Planung Ihres Vorhabens entscheidend sein.

Einsicht in Altakten
Einsicht in bereits abgeschlossene Baugenehmigungen, einschließlich möglicherweise vorhandener Baustatik, erhalten Sie beim Bürgerservice Altakten der Bauaufsicht Wuppertal.

Bitte beachten Sie:
Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Bauakten nur eingesehen werden, wenn Sie Eigentümer*in des Grundstücks sind. Andernfalls benötigen Sie eine Einverständniserklärung oder Vollmacht des Eigentümers. Sollten Sie im Grundbuch nicht als Eigentümer*in eingetragen sein, ist ein aktueller Eigentumsnachweis erforderlich – Zum Beispiel ein Kaufvertrag.

Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis
Auskünfte darüber, ob für ein Grundstück Baulasten eingetragen sind, erteilt das Katasteramt der Stadt Wuppertal.

Beratung durch fachkundige Personen
Als Bauaufsicht sind wir in unserer Beratung auf das öffentliche Baurecht beschränkt. Um in allen übrigen Belangen des Bauens fachkundig beraten und ggf. auch begleitet zu sein, empfehlen wir sich frühzeitig an Profis aus dem Bereich Planen und Bauen zu wenden.

2. Erstberatung bei der Bürgerberatung

Wir empfehlen Ihnen, vor der Antragstellung eine Erstberatung bei der Bürgerberatung Bauen in Anspruch zu nehmen. Dort erhalten Sie allgemeine baurechtliche Auskünfte und umfassende Angaben unter anderem darüber:

  • Ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist,

  • welches Genehmigungsverfahren für Ihr Vorhaben erforderlich ist,

  • welche Personen an der Antragstellung mitwirken sollten / müssen,

  • welche Unterlagen (Bauvorlagen) dem Antrag beizufügen sind,

  • welche Fachdienststellen im Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

     

Was sollten Sie zur Beratung mitbringen?

Damit wir Sie zügig und effektiv beraten können, empfehlen wir Ihnen, folgende Unterlagen mitzubringen, soweit diese vorhanden sind:

  • Angaben zum Baugrundstück: Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück (diese finden Sie beispielsweise in Grundbuchauszügen oder Liegenschaftsplänen).
  • Frühere Baugenehmigungen der vorhandenen Bebauung auf dem Grundstück, sofern bekannt.
  • Einen aktuellen Lageplan, sofern vorhanden.
  • Entwurfsunterlagen zum geplanten Vorhaben, soweit bereits erstellt, zum Beispiel Grundrisse, Ansichten, Schnitte.

3. Abgabe Ihres Antrags

Ab dem 1. September 2026 werden in Wuppertal Bauanträge, Bauvoranfragen und Mitteilungen im baurechtlichen Verfahren über das Bauportal.NRW eingereicht – die zentrale Plattform für die digitale Antragstellung in Nordrhein-Westfalen. Wir bitten Sie, den digitalen Einreichungsweg zu nutzen, soweit dieser für Ihr Verfahren zur Verfügung steht.

Für Verfahren, die noch nicht über das Bauportal.NRW abgewickelt werden können, steht Ihnen die Einreichung über das Serviceportal der Stadt Wuppertal zur Verfügung. Die Bürgerberatung informiert Sie gerne darüber, welcher Einreichungsweg für Ihr konkretes Vorhaben der richtige ist.

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag und die Bauvorlagen richtig und vollständig sind. Ein vollständiger Antrag ist die wichtigste Voraussetzung für eine zügige Bearbeitung.

Nach Eingang Ihres Antrags prüft die Bürgerberatung diesen auf formale Vollständigkeit. Sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird die Akte an die zuständige Sachbearbeitung im Bautechnischen Team Ost oder West weitergeleitet – je nach Lage Ihres Vorhabens. Ab diesem Zeitpunkt ist das jeweilige bautechnische Team Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen zum laufenden Verfahren.

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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