[Bild rechts] [Platzhalter – Foto einer Baustelle mit sichtbarer Tragkonstruktion – zum Beispiel Stahlbeton-Decken oder Stahlträger – die die strukturellen Anforderungen an ein Gebäude veranschaulicht]
Was ist Standsicherheit?
Standsicherheit bezeichnet die Fähigkeit einer baulichen Anlage, allen einwirkenden Lasten und Kräften standzuhalten. Ohne einzustürzen, sich unzulässig zu verformen oder die Tragfähigkeit zu verlieren. Sie ist in § 12 BauO NRW als grundlegende Anforderung an alle baulichen Anlagen geregelt.
Zu den einwirkenden Lasten gehören:
- Ständige Lasten - das Eigengewicht des Gebäudes und seiner Bauteile
- Veränderliche Lasten - zum Beispiel Personen, Möbel, Schnee und Wind
- Außergewöhnliche Einwirkungen - zum Beispiel Erdbeben oder Anprall
Wer ist für den Nachweis der Standsicherheit verantwortlich?
Die Bauherrschaft ist dafür verantwortlich, dass die Standsicherheit des geplanten Gebäudes nachgewiesen wird. Der Nachweis der Standsicherheit - auch Statik genannt - muss von einer nachweisberechtigten Fachperson erstellt werden.
Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) wird die Standsicherheit von der Bauaufsicht nicht geprüft - die Verantwortung liegt vollständig bei der Bauherrschaft und den beauftragten Fachleuten. Im Vollverfahren (§ 65 BauO NRW) kann die Bauaufsicht die Prüfung der Standsicherheit durch einen Prüfsachverständigen anordnen.
Was ist bei Abbruchvorhaben zu beachten?
Bei der Beseitigung baulicher Anlagen muss die Standsicherheit der verbleibenden Gebäude sichergestellt werden. Insbesondere bei nicht freistehenden Gebäuden, die an das abzubrechende Gebäude angebaut sind. In diesen Fällen muss die Standsicherheit der verbleibenden Anlagen durch eine nachweisberechtigte Fachperson bescheinigt werden.