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Bauaufsicht Wuppertal

Nachweisberechtigte

Nachweisberechtigte sind Fachleute, die berechtigt sind, bautechnische Nachweise - insbesondere für Standsicherheit und Brandschutz - zu erstellen. Sie tragen die fachliche Verantwortung für diese Nachweise.

Was sind Nachweisberechtigte?

Nachweisberechtigte sind qualifizierte Fachleute - in der Regel Bauingenieurinnen und Bauingenieure - die berechtigt sind, bautechnische Nachweise für Bauvorhaben zu erstellen und zu unterzeichnen. Die Anforderungen sind in der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach der Bauordnung NRW (PrüfVO NRW) sowie in der BauO NRW geregelt.

Die wichtigsten bautechnischen Nachweise, für die Nachweisberechtigte zuständig sind:

  • Nachweis der Standsicherheit bestätigt, dass das Gebäude allen einwirkenden Lasten standhält
  • Nachweis des Brandschutzes bestätigt, dass die Brandschutzanforderungen eingehalten werden
  • Nachweis des Wärme- und Schallschutzes bestätigt die Einhaltung der energetischen und akustischen Anforderungen

Wann werden Nachweisberechtigte benötigt?

Nachweisberechtigte werden bei fast allen Bauvorhaben benötigt - insbesondere dann, wenn bautechnische Nachweise erforderlich sind. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren werden diese Nachweise von der Bauaufsicht nicht geprüft. Die Bauherrschaft ist jedoch verpflichtet, sie vor Baubeginn erstellen zu lassen.

Bei Sonderbauten und im Vollverfahren kann die Bauaufsicht die Prüfung der bautechnischen Nachweise durch einen Prüfsachverständigen anordnen.

Was ist der Unterschied zwischen Nachweisberechtigten und Prüfsachverständigen?

  • Nachweisberechtigte erstellen die bautechnischen Nachweise - sie arbeiten im Auftrag der Bauherrschaft
  • Prüfsachverständige prüfen die erstellten Nachweise auf ihre Richtigkeit - sie sind unabhängige Kontrollinstanz

Beide Funktionen können nicht von derselben Person für dasselbe Bauvorhaben übernommen werden.


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