[Bild rechts] [Platzhalter – Foto eines Treppenhauses mit sichtbarem Brandschutzkonzept – zum Beispiel Brandschutztüren, Fluchtwegschilder und Feuerlöscher]
Was ist Brandschutz im Bauwesen?
Brandschutz im Bauwesen bezeichnet alle Maßnahmen, die dazu dienen, im Brandfall Menschenleben zu schützen, die Ausbreitung von Feuer und Rauch zu begrenzen und wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen. Die Anforderungen sind in der BauO NRW sowie in einer Reihe von Sonderbauvorschriften geregelt.
Der bauliche Brandschutz wird in zwei Bereiche unterteilt:
1. Vorbeugender Brandschutz Maßnahmen, die bereits bei der Planung und beim Bau eines Gebäudes ergriffen werden. Zum Beispiel:
- Feuerwiderstandsfähige Bauteile – Wände, Decken und Stützen, die einem Brand für eine bestimmte Zeit standhalten
- Brandwände zur Verhinderung der Brandausbreitung
- Rettungswege und Fluchttreppen
- Brandschutztüren
- Rauchabzugsanlagen
2. Abwehrender Brandschutz Maßnahmen, die im Brandfall die Brandbekämpfung ermöglichen – zum Beispiel
- Feuerwehrzufahrten
- Löschwasserversorgung
- Aufstellflächen für die Feuerwehr
Wann ist ein Brandschutzkonzept erforderlich?
Für Sonderbauten ist grundsätzlich ein Brandschutzkonzept vorzulegen. Es beschreibt, wie die Schutzziele des Brandschutzes für das konkrete Gebäude erreicht werden. Das Brandschutzkonzept muss von einer qualifizierten Fachperson erstellt werden - in der Regel von einer Brandschutzingenieurin oder einem Brandschutzingenieur.
Für Standardgebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind die Brandschutzanforderungen in der Regel durch die Einhaltung der BauO NRW abgedeckt. Ein gesondertes Brandschutzkonzept ist nicht erforderlich.
Welche Rolle spielt die Gebäudeklasse beim Brandschutz?
Die Brandschutzanforderungen steigen mit der Gebäudeklasse. Für Gebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 gelten strengere Anforderungen als für kleinere Gebäude der Klassen 1 bis 3 - zum Beispiel hinsichtlich der Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen, der Anzahl der Rettungswege und der Anforderungen an das Treppenhaus.