[Bild rechts] [Platzhalter – Illustration oder Infografik mit den fünf Gebäudeklassen, dargestellt als Gebäude unterschiedlicher Höhe von einem kleinen Einfamilienhaus bis zu einem Hochhaus]
Was ist die Gebäudeklasse?
Die Gebäudeklasse ist eine Einstufung von Gebäuden nach ihrer Höhe und Nutzung. Sie ist in § 2 Abs. 3 BauO NRW geregelt und bestimmt, welche bauordnungsrechtlichen Anforderungen - vor allem an den Brandschutz, die Tragkonstruktion und die Rettungswege –-für ein Gebäude gelten. Je höher die Gebäudeklasse, desto strengere Anforderungen sind zu erfüllen.
Die BauO NRW unterscheidet fünf Gebäudeklassen:
- Gebäudeklasse 1 (GK 1) Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche - zum Beispiel freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser.
- Gebäudeklasse 2 (GK 2) Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m² Nutzfläche - zum Beispiel Doppelhäuser und Reihenhäuser.
- Gebäudeklasse 3 (GK 3) Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m - zum Beispiel kleinere Mehrfamilienhäuser.
- Gebäudeklasse 4 (GK 4) Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Nutzfläche - zum Beispiel mittlere Mehrfamilienhäuser.
- Gebäudeklasse 5 (GK 5) Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude - zum Beispiel große Mehrfamilienhäuser und Bürohäuser bis zur Hochhausgrenze von 22 m.
Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m gelten als Hochhäuser und unterliegen besonderen Anforderungen.
Wofür ist die Gebäudeklasse relevant?
Die Gebäudeklasse ist unter anderem relevant für:
- die Anforderungen an den Brandschutz - zum Beispiel Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen und Anforderungen an Treppenhäuser
- die Notwendigkeit eines Brandschutzkonzepts
- die Anforderungen an Rettungswege und Fluchtwege
- die Bauvorlageberechtigung - bei höheren Gebäudeklassen sind strengere Anforderungen an die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser zu stellen
Die Gebäudeklasse muss in der Baubeschreibung angegeben werden und ist damit Bestandteil der Bauvorlagen.