Inhalt anspringen

Bauaufsicht Wuppertal

Gebäudeklasse

Die Gebäudeklasse bestimmt, welche bauordnungsrechtlichen Anforderungen - insbesondere an den Brandschutz - für ein Gebäude gelten. Die BauO NRW unterscheidet fünf Gebäudeklassen.

[Bild rechts] [Platzhalter – Illustration oder Infografik mit den fünf Gebäudeklassen, dargestellt als Gebäude unterschiedlicher Höhe von einem kleinen Einfamilienhaus bis zu einem Hochhaus]

Was ist die Gebäudeklasse?

Die Gebäudeklasse ist eine Einstufung von Gebäuden nach ihrer Höhe und Nutzung. Sie ist in § 2 Abs. 3 BauO NRW geregelt und bestimmt, welche bauordnungsrechtlichen Anforderungen - vor allem an den Brandschutz, die Tragkonstruktion und die Rettungswege –-für ein Gebäude gelten. Je höher die Gebäudeklasse, desto strengere Anforderungen sind zu erfüllen.

Die BauO NRW unterscheidet fünf Gebäudeklassen:

  1. Gebäudeklasse 1 (GK 1) Freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche - zum Beispiel freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser.
  2. Gebäudeklasse 2 (GK 2) Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m² Nutzfläche - zum Beispiel Doppelhäuser und Reihenhäuser.
  3. Gebäudeklasse 3 (GK 3) Sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m - zum Beispiel kleinere Mehrfamilienhäuser.
  4. Gebäudeklasse 4 (GK 4) Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m² Nutzfläche - zum Beispiel mittlere Mehrfamilienhäuser.
  5. Gebäudeklasse 5 (GK 5) Sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude - zum Beispiel große Mehrfamilienhäuser und Bürohäuser bis zur Hochhausgrenze von 22 m.

Gebäude mit einer Höhe von mehr als 22 m gelten als Hochhäuser und unterliegen besonderen Anforderungen.

Wofür ist die Gebäudeklasse relevant?

Die Gebäudeklasse ist unter anderem relevant für:

  • die Anforderungen an den Brandschutz - zum Beispiel Feuerwiderstandsdauer von Bauteilen und Anforderungen an Treppenhäuser
  • die Notwendigkeit eines Brandschutzkonzepts
  • die Anforderungen an Rettungswege und Fluchtwege
  • die Bauvorlageberechtigung - bei höheren Gebäudeklassen sind strengere Anforderungen an die Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser zu stellen

Die Gebäudeklasse muss in der Baubeschreibung angegeben werden und ist damit Bestandteil der Bauvorlagen.


Verwandte Themen

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen