Was ist das Bauordnungsrecht?
Das Bauordnungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. Es regelt, wie ein Bauvorhaben ausgeführt werden muss - also die technischen, gestalterischen und sicherheitstechnischen Anforderungen an Gebäude und bauliche Anlagen. Dazu gehören unter anderem:
- Anforderungen an Standsicherheit und Tragfähigkeit
- Brandschutzanforderungen - zum Beispiel Brandwände, Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten
- Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken
- Anforderungen an Barrierefreiheit
- Stellplatzpflicht
- Anforderungen an Aufenthaltsräume, Belichtung und Belüftung
In Nordrhein-Westfalen ist das Bauordnungsrecht in der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt. Das Bauordnungsrecht ist Landesrecht. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung.
as ist der Unterschied zwischen Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht?
Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht sind die zwei Säulen des öffentlichen Baurechts. Sie regeln jedoch unterschiedliche Fragen:
- Bauordnungsrecht beantwortet die Frage: Wie muss gebaut werden? Es regelt technische und gestalterische Anforderungen an das Gebäude selbst.
- Bauplanungsrecht beantwortet die Frage: Wo darf gebaut werden? Es regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort planungsrechtlich zulässig ist.
Beide Rechtsbereiche werden im Baugenehmigungsverfahren geprüft – im vereinfachten Verfahren jedoch nur in eingeschränktem Umfang.