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Bauaufsicht Wuppertal

Bauplanungsrecht

Das Bauplanungsrecht regelt, ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort zulässig ist. Es ist bundeseinheitlich im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt und wird durch Bebauungspläne konkretisiert.

[Bild rechts] [Platzhalter – Foto oder Illustration eines Bebauungsplans mit farbigen Nutzungszonen und eingezeichneten Baugrenzen]

Was ist das Bauplanungsrecht?

Das Bauplanungsrecht ist ein Teilbereich des öffentlichen Baurechts. Es regelt, wo und in welcher Art und Weise gebaut werden darf - also ob ein Bauvorhaben an einem bestimmten Ort planungsrechtlich zulässig ist. Dabei geht es zum Beispiel um folgende Fragen:

  • Darf an diesem Ort überhaupt gebaut werden?
  • Welche Art der Nutzung ist zulässig – Wohnen, Gewerbe, Industrie?
  • Wie groß darf das Gebäude sein – Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl?
  • Wie weit darf das Gebäude an die Grundstücksgrenze heranrücken?

Das Bauplanungsrecht ist Bundesrecht und in erster Linie im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt. Es wird durch die in Wuppertal geltenden Bebauungspläne und planungsrechtlichen Satzungen konkretisiert.

Wie wird die planungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt?

Je nach Lage des Grundstücks gelten unterschiedliche Regelungen:

  • Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans - die Zulässigkeit richtet sich nach den Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 30 BauGB)
  • Im unbeplanten Innenbereich - das Vorhaben muss sich in die nähere Umgebung einfügen (§ 34 BauGB)
  • Im Außenbereich - nur bestimmte privilegierte Vorhaben sind zulässig, zum Beispiel landwirtschaftliche Betriebe (§ 35 BauGB)

Im unbeplanten Innenbereich kommt es nach § 34 BauGB insbesondere darauf an, ob sich ein Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Im Außenbereich ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig. Besonders begünstigt sind bestimmte privilegierte Vorhaben, etwa land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Andere Vorhaben können nur in engen Grenzen zugelassen werden.


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