Was sind Prüfsachverständige?
Prüfsachverständige sind staatlich anerkannte, unabhängige Fachleute, die bautechnische Nachweise auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Sie werden von der Bauherrschaft beauftragt, handeln aber unabhängig von ihr. Die Anforderungen sind in der Prüfsachverständigenverordnung NRW (PSVO NRW) geregelt.
Prüfsachverständige werden für folgende Bereiche eingesetzt:
- Standsicherheit - Prüfung der statischen Berechnungen und Nachweise
- Brandschutz - Prüfung des Brandschutzkonzepts und der Brandschutznachweise
- Schall- und Wärmeschutz - Prüfung der entsprechenden Nachweise
Wann sind Prüfsachverständige erforderlich?
Prüfsachverständige sind insbesondere bei folgenden Vorhaben erforderlich:
- Sonderbauten - hier ist die Einschaltung von Prüfsachverständigen in der Regel vorgeschrieben
- Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 - für bestimmte Nachweise
- Vorhaben, bei denen die Bauaufsicht die Prüfung durch einen Prüfsachverständigen anordnet
Bei kleineren Vorhaben der Gebäudeklassen 1 bis 3 ist in der Regel kein Prüfsachverständiger erforderlich - die Verantwortung liegt bei den Nachweisberechtigten.
Was ist der Unterschied zwischen Prüfsachverständigen und Nachweisberechtigten?
- Nachweisberechtigte erstellen die bautechnischen Nachweise im Auftrag der Bauherrschaft
- Prüfsachverständige prüfen diese Nachweise unabhängig auf ihre Richtigkeit
Beide Funktionen dürfen für dasselbe Bauvorhaben nicht von derselben Person übernommen werden. Die Unabhängigkeit der Prüfsachverständigen ist gesetzlich vorgeschrieben.