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Bauaufsicht Wuppertal

Eine Bauvoranfrage ermöglicht es, einzelne baurechtliche Fragen zu einem geplanten Vorhaben rechtsverbindlich klären zu lassen bevor aufwändige Planungsunterlagen erstellt werden. Das Ergebnis ist ein Vorbescheid.

Was ist eine Bauvoranfrage?

Eine Bauvoranfrage - auch Antrag auf Vorbescheid genannt - ist ein förmliches Verfahren, mit dem einzelne, konkret formulierte baurechtliche Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben rechtsverbindlich geklärt werden können. Die Bauaufsicht entscheidet über die gestellten Fragen in einem Vorbescheid nach § 77 BauO NRW.

Eine Bauvoranfrage ist besonders sinnvoll, wenn:

  • grundsätzliche Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks zu klären sind
  • das Vorhaben von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abweicht
  • die Frage des Einfügens in die Umgebung nach § 34 BauGB einer eingehenden Prüfung bedarf
  • es sich um ein Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB handelt
  • bauordnungsrechtliche Fragen zu klären sind, die erheblichen Einfluss auf die weitere Planung haben

Was ist der Unterschied zwischen Bauvoranfrage und Bauantrag?

Die Bauvoranfrage klärt nur einzelne, konkret gestellte Fragen. Sie ist kein vollständiger Bauantrag und berechtigt nicht zum Baubeginn. Der Vorteil: Es müssen keine vollständigen Planungsunterlagen eingereicht werden. Sofern sich das Vorhaben nicht wesentlich ändert, wird über die im Vorbescheid geklärten Fragen im späteren Baugenehmigungsverfahren nicht mehr neu entschieden. Der Vorbescheid schafft also Planungssicherheit.

Wie lange gilt ein Vorbescheid?

Ein Vorbescheid gilt drei Jahre ab seiner Erteilung. Auf schriftlichen Antrag kann die Geltungsdauer um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der Verlängerungsantrag sollte rechtzeitig vor Ablauf der Frist unter Angabe des Aktenzeichens gestellt werden.


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