Was ist das Grundbuch?
Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das für jedes Grundstück geführt wird und Auskunft über die Eigentumsverhältnisse sowie über Rechte und Lasten gibt. Es wird beim zuständigen Amtsgericht – dem Grundbuchamt – geführt. In Wuppertal ist das Amtsgericht Wuppertal zuständig.
Ein Grundbucheintrag besteht aus mehreren Abteilungen:
- Bestandsverzeichnis - Beschreibung des Grundstücks mit Lage, Größe und Flurstücksnummer
- Abteilung I - Eigentümerinnen und Eigentümer des Grundstücks
- Abteilung II - Lasten und Beschränkungen – (zum Beispiel Wegerechte, Wohnrechte oder Vorkaufsrechte)
- Abteilung III - Grundpfandrechte (zum Beispiel Hypotheken und Grundschulden)
Was ist der Unterschied zwischen Grundbuch und Baulastenverzeichnis?
Das Grundbuch und das Baulastenverzeichnis sind zwei verschiedene Register mit unterschiedlichen Inhalten:
- Im Grundbuch werden privatrechtliche Rechte und Lasten eingetragen - zum Beispiel Hypotheken, Grundschulden oder Wohnrechte
- Im Baulastenverzeichnis werden öffentlich-rechtliche Verpflichtungen eingetragen - sogenannte Baulasten
Baulasten erscheinen nicht im Grundbuch. Wer ein Grundstück kaufen möchte, sollte daher beide Register einsehen – sowohl das Grundbuch als auch das Baulastenverzeichnis.
Wer kann Einsicht nehmen?
Einsicht in das Grundbuch kann nehmen, wer ein berechtigtes Interesse nachweist - zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer, Kaufinteressierte, Notarinnen und Notare sowie Kreditinstitute. Grundbuchauszüge können beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Wuppertal beantragt werden.