[Bild rechts] [Platzhalter – Skizze zweier benachbarter Grundstücke, bei dem eines zugunsten des anderen mit einer Baulast belastet ist – z.B. für eine Zufahrt oder Abstandsfläche, mit eingezeichneter Kennzeichnung der Baulastfläche]
Was ist eine Baulast?
Eine Baulast ist eine freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem Grundstück – zum Beispiel dazu, dass das eigene Grundstück für bestimmte Zwecke eines Nachbargrundstücks genutzt werden darf. Mit der Eintragung einer Baulast verpflichten sich Eigentümerinnen und Eigentümer zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen.
Typische Anwendungsfälle sind:
- Sicherung von Abstandsflächen auf einem Nachbargrundstück
- Sicherung von Zufahrten und Durchfahrten
- Sicherung von Stellplätzen auf einem fremden Grundstück
- Nutzungsbeschränkungen
- Brandabstände
Die Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW.
Wie lange gilt eine Baulast?
Eine Baulast liegt als öffentliche Last auf dem Grundstück und ist zeitlich nicht begrenzt. Sie gilt automatisch auch für alle Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger - also für Käuferinnen, Käufer und Erben. Eine Baulast kann nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Bauaufsicht gelöscht werden.
Da Baulasten beim Grundstückskauf nicht automatisch sichtbar sind, empfehlen wir Kaufinteressierten, vorab eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einzuholen.
Wo werden Baulasten eingetragen?
Baulasten werden im Baulastenverzeichnis eingetragen, das in Wuppertal beim Katasteramt geführt wird. Die Eintragung und Löschung von Baulasten wird von der Bauaufsicht Wuppertal bearbeitet. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis erteilt das Katasteramt.