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Bauaufsicht Wuppertal

Genehmigungsfähigkeit durch Baulasten sichern

Manchmal lassen sich die gesetzlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben nicht allein auf dem eigenen Grundstück erfüllen. Eine Baulast kann in solchen Fällen helfen, die Genehmigungsfähigkeit herzustellen. Hier erfahren Sie, was eine Baulast ist, wie sie eingetragen oder gelöscht wird und wo Sie Auskunft erhalten.

Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernehmen. Sie verpflichten sich damit zu einem bestimmten Tun, Dulden oder Unterlassen in Bezug auf ihr Grundstück – zum Beispiel dazu, dass ein Fremdgrundstück für das eigene Grundstück für Stellplätze, Zufahrten oder die Einhaltung von Abstandsflächen genutzt werden darf oder umgekehrt.

Typische Anwendungsfälle für Baulasten sind:

  • Sicherung von Abstandsflächen auf einem Nachbargrundstück
  • Sicherung von Zufahrten und Durchfahrten
  • Sicherung von Stellplätzen auf einem fremden Grundstück
  • Sicherung gemeinsamer Bauteile
  • Nutzungsbeschränkungen
  • Brandabstände

Die Rechtsgrundlage ist § 85 BauO NRW.

Wie lange gilt eine Baulast?

Eine Baulast ist in das Baulastenverzeichnis das in der Regel von der Bauaufsicht geführt wird eingetragen. Diese Eintragung und ist zeitlich nicht begrenzt. Sie gilt auch für alle Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger – also für Käuferinnen, Käufer und Erben. Eine Baulast kann nur mit Zustimmung der Bauaufsicht gelöscht werden.

Eintragung und Löschung

Eintragung einer Baulast

Für die Eintragung einer Baulast ist ein formeller Antrag bei der Bauaufsicht Wuppertal erforderlich. Die Eigentümerseite des zu belastenden Grundstücks gibt eine Verpflichtungserklärung ab, die von der Bauaufsicht beurkundet wird. Zusammen mit den Baulastplänen wird die Erklärung im Baulastenverzeichnis der Stadt Wuppertal verwahrt.

Die Baulastpläne müssen die von der Beschränkung oder Begünstigung betroffenen Flächen darstellen und die übernommenen Rechte benennen. Sie können durch das Katasteramt der Stadt Wuppertal oder durch öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Amtlicher Lageplan zur Baulast
  • Eigentumsnachweis

Löschung einer Baulast

Die Löschung einer Baulast ist nur mit Zustimmung der Bauaufsicht möglich. Voraussetzung ist in der Regel, dass kein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung der Baulast mehr besteht. Auch für die Löschung ist ein formeller Antrag erforderlich.

Jetzt Antrag stellen

Stellen Sie Ihren Antrag auf Eintragung oder Löschung einer Baulast digital über das Bauportal.NRW.

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis

Wo erhalte ich Auskunft über eingetragene Baulasten?

Das Baulastenverzeichnis für die Stadt Wuppertal wird durch das Katasteramt geführt. Auskünfte darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück Baulasten eingetragen sind, erteilt das Katasteramt der Stadt Wuppertal.

Auskunft erhalten kann, wer ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer, Kaufinteressierte oder Planende.

Jetzt Auskunft aus dem Baulastverzeichnis beantragen

Stellen Sie Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Baulastverzeichnis digital über das Serviceportal der Stadt Wuppertal.

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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