Was sind Abstandsflächen?
Abstandsflächen sind Flächen auf dem eigenen Grundstück, die vor den Außenwänden eines Gebäudes freizuhalten sind. Sie dienen dem Schutz der Nachbarschaft - insbesondere der Belichtung und Belüftung angrenzender Gebäude sowie der Wahrung der Privatsphäre.
Die Anforderungen an Abstandsflächen sind in § 6 BauO NRW geregelt. Abstandsflächen müssen grundsätzlich auf dem Baugrundstück selbst liegen. In bestimmten Fällen können sie sich auch auf öffentliche Flächen oder auf andere Grundstücke erstrecken, wenn dies öffentlich-rechtlich gesichert ist. Eine Unterschreitung kommt nur in Betracht, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Tiefe berechnet sich aus der Wandhöhe des Gebäudes multipliziert mit einem festgelegten Faktor. In der Regel beträgt die Mindesttiefe 3 Meter.
Wann können Abstandsflächen unterschritten werden?
In bestimmten Fällen können Abstandsflächen durch eine Abweichung (§ 69 BauO NRW) unterschritten werden - zum Beispiel wenn die städtebauliche Situation dies erfordert oder wenn die Nachbarschaft zustimmt. Auch Bebauungspläne können abweichende Regelungen enthalten.
Darüber hinaus gibt es in der BauO NRW eine Reihe von Ausnahmen - etwa für Garagen, Nebenanlagen oder Gebäude an der Grundstücksgrenze unter bestimmten Voraussetzungen.