[Bild rechts] [Platzhalter – Foto eines Bauschilds an einem Bauzaun mit sichtbarem Genehmigungshinweis, oder Illustration eines Stempels auf einem Bauantrag]
Was ist eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung ist die offizielle Erlaubnis der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, ein Bauvorhaben durchzuführen. Sie bestätigt, dass das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht - insbesondere den Anforderungen der Bauordnung NRW (BauO NRW) und des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Baugenehmigung wird auf Antrag erteilt. Sie ist nicht gleichbedeutend mit der Erlaubnis, alle Arbeiten sofort zu beginnen. Der Baubeginn muss der Bauaufsicht mindestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt werden.
Bitte beachten Sie:
Eine Baugenehmigung ersetzt nicht andere erforderliche Genehmigungen. Zum Beispiel nach dem Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Wasserrecht. Diese müssen eigenverantwortlich eingeholt werden.
Wie lange gilt eine Baugenehmigung?
Eine Baugenehmigung erlischt automatisch, wenn:
- nicht innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit dem Bau begonnen wird, oder
- die Baumaßnahmen für mehr als ein Jahr unterbrochen wurden
Auf schriftlichen Antrag kann die Geltungsdauer um jeweils ein Jahr verlängert werden. Stellen Sie den Verlängerungsantrag rechtzeitig vor Ablauf der Frist unter Angabe Ihres Aktenzeichens bei der Bauaufsicht Wuppertal.
Brauche ich immer eine Baugenehmigung?
Nicht jedes Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig. In NRW gibt es verfahrensfreie Vorhaben, die Genehmigungsfreistellung und das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren. Welches Verfahren für Ihr Vorhaben gilt, hängt von Art, Größe und Lage des Vorhabens ab.