Inhalt anspringen

Bauaufsicht Wuppertal

Bruttogrundfläche

Die Bruttogrundfläche gibt die Grundfläche eines Gebäudes an, gemessen an den Außenkanten der Umfassungsbauteile. Sie ist unter anderem für die Frage entscheidend, ob eine Garage verfahrensfrei ist.

Was ist die Bruttogrundfläche?

Die Bruttogrundfläche ist die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerks, gemessen nach den äußeren Maßen der Bauteile (also einschließlich der Wandstärken). Sie wird nach DIN 277 ermittelt.

Im Gegensatz zur Grundflächenzahl (GRZ), die das Verhältnis von überbauter Fläche zu Grundstücksfläche beschreibt, bezeichnet die Bruttogrundfläche schlicht die Größe des Gebäudegrundrisses selbst.

Relevant wird die Bruttogrundfläche zum Beispiel bei der Frage, ob eine Garage verfahrensfrei errichtet werden kann: Nach § 62 BauO NRW sind Garagen bis 30 m² Bruttogrundfläche verfahrensfrei.

Beispiel

Eine geplante Garage misst außen 6 m × 5 m. Die Bruttogrundfläche beträgt 30 m² – die Garage liegt damit genau an der Grenze zur Verfahrensfreiheit.

Bitte beachten Sie: Bei Gebäuden mit mehreren Geschossen zählt die Bruttogrundfläche aller Geschosse zusammen, während für die GRZ nur die überbaute Fläche am Boden (der „Fußabdruck“ des Gebäudes) zählt. Bei Unsicherheiten hilft die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal weiter.

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz-Einstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen