Was ist der Bruttorauminhalt?
Der Bruttorauminhalt beschreibt das gesamte umbaute Volumen einer baulichen Anlage – gemessen von den Außenflächen der Umfassungswände, der Bodenplatte und der Dachhaut. Die Berechnung erfolgt nach DIN 277.
Der BRI wird vor allem bei zwei Fragen relevant:
- Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten sind bis zu einem Bruttorauminhalt von 75 m³ verfahrensfrei nach § 62 BauO NRW (ab 30 m³ müssen zusätzlich Abstandsflächen beachtet werden)
- Bei der Berechnung von Gebühren, etwa im Genehmigungsverfahren
Formel
BRI = Länge × Breite × Höhe (bei einfachen Baukörpern; bei komplexeren Formen wird das Volumen abschnittsweise ermittelt und addiert)
Beispiel
Ein Gartenhaus ist 4 m lang, 3 m breit und hat im Mittel eine Höhe von 2,5 m. Der Bruttorauminhalt beträgt somit 4 × 3 × 2,5 = 30 m³. Damit liegt es an der Schwelle, ab der zusätzlich die Abstandsflächen zu beachten sind.
Bitte beachten Sie: Der Bruttorauminhalt ist nicht mit der Bruttogrundfläche zu verwechseln: Der BRI misst das Volumen, die Bruttogrundfläche misst die Fläche. Bei Fragen zur konkreten Berechnung berät Sie die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal gerne.