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Bauaufsicht Wuppertal

Bruttorauminhalt

Der Bruttorauminhalt (BRI) gibt das umbaute Volumen eines Gebäudes in Kubikmetern an. Er ist unter anderem entscheidend dafür, ob ein Bauvorhaben verfahrensfrei ist.

Was ist der Bruttorauminhalt?

Der Bruttorauminhalt beschreibt das gesamte umbaute Volumen einer baulichen Anlage – gemessen von den Außenflächen der Umfassungswände, der Bodenplatte und der Dachhaut. Die Berechnung erfolgt nach DIN 277.

Der BRI wird vor allem bei zwei Fragen relevant:

  • Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten sind bis zu einem Bruttorauminhalt von 75 m³ verfahrensfrei nach § 62 BauO NRW (ab 30 m³ müssen zusätzlich Abstandsflächen beachtet werden)
  • Bei der Berechnung von Gebühren, etwa im Genehmigungsverfahren

Formel

BRI = Länge × Breite × Höhe (bei einfachen Baukörpern; bei komplexeren Formen wird das Volumen abschnittsweise ermittelt und addiert)

Beispiel

Ein Gartenhaus ist 4 m lang, 3 m breit und hat im Mittel eine Höhe von 2,5 m. Der Bruttorauminhalt beträgt somit 4 × 3 × 2,5 = 30 m³. Damit liegt es an der Schwelle, ab der zusätzlich die Abstandsflächen zu beachten sind.

Bitte beachten Sie: Der Bruttorauminhalt ist nicht mit der Bruttogrundfläche zu verwechseln: Der BRI misst das Volumen, die Bruttogrundfläche misst die Fläche. Bei Fragen zur konkreten Berechnung berät Sie die Bürgerberatung der Bauaufsicht Wuppertal gerne.

Erläuterungen und Hinweise

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