[Bild rechts] [Platzhalter – Foto einer Person oder Gruppe, die Baupläne bespricht, idealerweise auf einer Baustelle oder in einem Planungsgespräch]
Was ist die Bauherrschaft?
Als Bauherrschaft gilt die natürliche oder juristische Person, die ein Bauvorhaben auf eigene Verantwortung plant und durchführt - oder durchführen lässt. Das kann eine Privatperson, ein Unternehmen, eine Wohnungsbaugesellschaft oder auch eine öffentliche Institution sein.
Die Bauherrschaft ist der zentrale Ansprechpartner für die Bauaufsicht und trägt die volle rechtliche Verantwortung für das Bauvorhaben, auch für Bereiche, die im Baugenehmigungsverfahren nicht geprüft werden. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung von Vorschriften des Nachbarrechts, des Denkmalschutzes oder des Naturschutzrechts.
Welche Pflichten hat die Bauherrschaft?
Die Bauherrschaft ist unter anderem verpflichtet:
- einen vollständigen und richtigen Bauantrag zu stellen
- bauvorlageberechtigte Fachleute für die Entwurfsplanung zu beauftragen
- den Baubeginn mindestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten schriftlich bei der Bauaufsicht anzuzeigen
- die Fertigstellung des Rohbaus sowie die abschließende Fertigstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen (Ist eine Bauleiterin oder ein Bauleiter bestellt, erfolgt die Anzeige durch diese Person)
- sicherzustellen, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Auch solche, die nicht im Genehmigungsverfahren geprüft werden
- alle weiteren erforderlichen Genehmigungen - etwa nach dem Denkmalschutz- oder Wasserrecht – eigenverantwortlich einzuholen