Zielgruppe
Tarifbeschäftigte von Kommunalverwaltungen, die die Zweite Prüfung als Voraussetzung einer entsprechenden Eingruppierung ablegen müssen (siehe Ziff. 7 der der grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen) der Anlage 1 – Entgeltordnung (VKA)).
Lehrgangsziel
Vorbereitung auf die o.g. Zweite Prüfung anhand des von der Leitstelle der Studieninstitute für kommunale Verwaltung in Nordrhein-Westfalen beschlossenen Lehr- und Stoffverteilungsplanes für den Verwaltungslehrgang II.
Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme am Zulassungsverfahren (siehe Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 10. Änderungs-TV vom 20. Dezember 2016; Nr.5 Zulassung/Durchführung Verwaltungslehrgang II).
Von der Teilnahme am Zulassungsverfahren befreit sind Mitarbeiter/innen, die die Erste Prüfung für Angestellte bzw. die Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten mit der Note „sehr gut (1)“ oder „gut (2)“ bestanden haben.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen
Erfolgreiche Teilnahme an der Ersten Verwaltungsprüfung (VL I / AL I) oder Abschlussprüfung zum/zur Verwaltungsfachangestellten
oder
eine vergleichbare andere Ausbildung, die den vorgenannten Befähigungen entspricht (Ausnahmefälle)
(Besondere Zulassungsvoraussetzungen der Anstellungskörperschaften bleiben unberührt.)
Im Rahmen des Lehrgangsbesuchs ist die Anerkennung von anderweitig erlangten Befähigungen gegen entsprechenden Nachweis und anschließende Freistellung von Unterrichts-/Klausurverpflichtungen möglich.
Lehrgangsablauf
816 Unterrichtsstunden einschließlich der Leistungsnachweise
zweimal wöchentlich, von 8.00 bis 14.45 Uhr.
Die einzelnen Fachdisziplinen werden in modularer Form vermittelt und schließen mit einem Leistungsnachweis ab, der die bisherige schriftliche Abschlussprüfung ersetzt. Daneben ist eine Hausarbeit pro Lehrgang anzufertigen.
Die Institutsferien entsprechen grundsätzlich den allgemeinen Schulferien in NRW.
Zweite Angestelltenprüfung
Prüfungsordnung für Angestellte im kommunalen Verwaltungsdienst (POA-Gem) in der Fassung vom 14.11.2019.
Ort
Bergisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Obergrünewalder Str. 27, 42103 Wuppertal
Telefon: 0202 / 563-3045 oder 0202 / 563-3046,
Telefax: 0202 / 31 00 66
Lehrgangsgebühren
4.191,75 EURO je Teilnehmer/in fällig zu Beginn des Lehrgangs
Prüfungsgebühren
schriftliche Prüfung 159,85 EURO je Teilnehmer/in
praktische Prüfung 164,45 EURO je Teilnehmer/in
Links & Downloads
- Aktuelle Ausschreibung
- Lehr- und Stoffverteilungsplan bis 13.03.2020
- Lehr- und Stoffverteilungsplan ab dem 13.03.2020
- Tarifvertrag AL II
- Prüfungsordnung ab 01.09.2017
- Prüfungsordnung ab 14.11.2019
- NW-Katalog zur Anerkennung von Vorleistungen im Rahmen der Zweiten Verwaltungsprüfung der Beschäftigten im kommunalen Verwaltungsdienst
- Anmeldeformular