Hilfe und Unterstützung
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Beratung und Unterstützung in Wuppertal
Hilfen nach einer Vergewaltigung
Wir möchten, dass sich Bürger*innen im privaten und öffentlichen Raum sicher bewegen können, ohne Opfer psychischer, physischer, verbaler oder sexualisierter Gewalt zu werden. Hierfür entwickeln wir Maßnahmen gemeinsam mit Facheinrichtungen, Mitarbeiter*innen der Verwaltung und der Fraueninfrastruktur.
Nach sexualisierter Gewalt gibt es die Möglichkeit, sich anonym untersuchen zu lassen, um Beweise gegen Täter*innen zu sammeln.
Medizinische Versorgung, Beweissicherung
Helios Universitätsklinikum, Ambulanz | Tel.(0202) 896 1425 | Heusner Str. 40 | 42283 Wuppertal
Beratung
- FrauenBeratung Selbsthilfe e.V. | (0202) 306007
- WEISSER RING e.V. | (0151) 55 16 45 55
- Opferschutz der Polizei | (0202) 284 1810/1817/1818
One billion Rising
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Pressemitteilung der Stadt Wuppertal vom 22. November 2018
Postkarte "Internationaler Tag gegen Gewalt"
Zahlen und fakten
Die Polizeistatistik weist für Wuppertal in 2018 1.097 Fälle von häuslicher Gewalt, 107 Bedrohungen, 681 Körperverletzungen und 134 gefährliche Körperverletzungen aus. In 406 Fällen wurde der Täter zum Schutz der Opfer der Wohnung verwiesen.
Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei Frauen helfen Frauen e.V., die Träger des Frauenhauses und einer Beratungsstelle sind. Im Frauenhaus haben 2018 51 Frauen und 52 Kinder gelebt, die Opfer von Partnergewalt geworden sind. Insgesamt sind 896 Beratungen durchgeführt worden.
Weitere Unterstützung und Beratung erhalten Frauen in der Frauenberatung + Selbsthilfe e.V., die in 2018 435 Frauen zu unterschiedlichen Themen, unter anderem auch nach Vergewaltigung beraten hat.
Die Veranstaltung wird organisiert vom Runden Tisch gegen häusliche Gewalt Wuppertal.
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Runder Tisch gegen häusliche Gewalt
Aktuelles und Termine
Erklär-Video zum Thema "Loverboys"
zur Verfügung gestellt vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen
Nein heißt Nein: Endlich ein Paradigmenwechsel im Strafrecht
Der Bundestag hat am 7. Juli 2016 den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Sexualstrafrecht verankert und somit eine Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung erwirkt. Alle sexuellen Handlungen, die gegen den "erkennbaren Willen" einer anderen Person vorgenommen werden, stehen damit unter Strafe.
Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall.
"Alle Menschen sollen sich unabhängig von ihrer Ethnie, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität, Religion oder Lebensweise sicher fühlen und vor Übergriffen geschützt sein: egal ob auf der Straße, zu Hause, bei der Arbeit oder im Internet. Das sind die Grundlagen einer freien Gesellschaft."
Links zu weiteren Informationen
- Projekt Suse - sicher und selbstbestimmt - Frauen und Mädchen mit Behinderungen stärken
- Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall.
- Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen- Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter
- Terre des Femmes - Gleiche Rechte für Frauen und Männer in 10 Sprachen
Kontakt
Ort
Frau Gesine Ahlzweig
Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in
Raum A 166
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal